Ihr Kontakt zur IHK
Anschrift: Langer Weg 4, 01239 Dresden
Telefon: 0351 2802-0

Pfad

Gastronomie & Tourismus

Tourismus, Gastgewerbe und Freizeitwirtschaft sind bedeutende Wirtschafts- und Standortfaktoren für den Kammerbezirk Dresden. Gleichzeitig hat die Corona-Krise diese Branche vor enorme Herausforderungen gestellt. Die Umsatzeinbrüche in den verschiedenen Branchenteilen waren und sind immens. Unser Ziel ist es, die Wirtschaftskraft des Tourismusgewerbes auch weiterhin zu erhalten und zu stärken. 

Meldungen

Wir gratulieren den Gästelieblingen 2023 aus unserem Kammerbezirk!

19.04.2023

Der Landestourismusverband Sachsen e.V. hat die Gästelieblinge 2023 gekürt. Und wir können uns im Kammerbezirk über zwölf Regionssieger freuen. Herzlichen Glückwunsch an alle Betriebe, die mit einer ausgezeichneten Online-Reputation glänzen können! Die Auszeichnung findet am 15. Juni 2023 statt. 

Geldspielgeräte in der Gastronomie: Seit 1. Juli 2021 Pflicht zur Teilnahme am Spielersperrsystem

07.03.2023

Das Aufstellen von Spielautomaten, z. B. in Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben, sowie die Eröffnung einer Spielhalle sind erlaubnispflichtig. Aufsteller von Spielautomaten benötigen für die Erlaubnis des Gewerbeamtes u. a. einen Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK). Auch Angestellte, die mit dem Betrieb von Spielautomaten beschäftigt sind, müssen den Nachweis erbringen. In Sachsen bietet die IHK Dresden diese Unterrichtung zur Vermittlung der notwendigen Kenntnisse an.

Kontakt

Veranstaltungen und Webinare

docID: D

Schulung zur Lebensmittelhygiene

Pflichtinhalte nach § 4 LMHV und wertvolle Tipps aus und für die Praxis

Veranstaltungsdetails

Gastronomen, Händler und Lebensmittelhersteller sind dafür verantwortlich, dass in ihren Betrieben hygienisch einwandfrei gearbeitet wird. Beim gewerblichen Umgang mit Lebensmitteln besteht daher die gesetzliche Pflicht, für Lebensmittelsicherheit zu sorgen. So sind beispielsweise Fachkenntnisse beim Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln den Behörden auf Verlangen nachzuweisen. Die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) schreibt hierzu in § 4 Schulungen und Unterweisungen für den Unternehmer und alle betroffenen Mitarbeiter vor*.

Die IHK Dresden bietet regelmäßig Schulungen zur Lebensmittelhygiene mit den Pflichtinhalten nach § 4 LMHV an - ergänzt um wertvolle Tipps aus und für die Praxis. Die Kurzschulungen richten sich an Geschäftsinhaber und Mitarbeiter von Gaststätten, Restaurants, Imbissbetrieben, Cafés, Hotels, Großküchen, Cateringunternehmen und den Lebensmitteleinzelhandel.

Seminarinhalte:
  • Grundlagen der Lebensmittelmikrobiologie
  • Unterweisung zur Lebensmittelhygiene (Umgang mit Lebensmitteln)
  • Betriebliche Eigenkontrollen nach HACCP-Grundsätzen
  • Kennzeichnungspflichten (Allergene und Lebensmittelzusatzstoffe)
* Ausnahmen von der Schulungspflicht gelten für Personen, die bereits eine Ausbildung oder ein Studium mit Vermittlung von Kenntnissen im Lebensmittelbereich abgeschlossen haben.

Veranstalter

IHK Dresden

Termin(e) der Veranstaltung

19.06.2023, 10:00 Uhr - 13:00 Uhr, Pulsnitz

Nur noch wenige Plätze frei!
Nur noch wenige Plätze frei!

Details des Termins

06.11.2023, 09:00 Uhr - 12:00 Uhr, Dresden

Es sind noch Plätze frei!
Es sind noch Plätze frei!

Details des Termins

docID: D74083