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Automatenaufsteller

Das Aufstellen von Spielautomaten, z. B. in Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben, sowie die Eröffnung einer Spielhalle sind erlaubnispflichtig (§ 33 c GewO). Aufsteller von Spielautomaten benötigen seit dem 1. September 2013 für die entsprechende Erlaubnis des Gewerbeamtes u. a. einen Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK). Auch Angestellte, die mit der Aufstellung von Spielautomaten beschäftigt sind, müssen den Nachweis erbringen. In Sachsen bietet die IHK Dresden diese Unterrichtung zur Vermittlung der notwendigen Kenntnisse an.

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Veranstaltungen und Webinare

docID: D

Unterrichtung für Aufsteller von Spielgeräten

Veranstaltungsdetails

Das Veranstalten von Spielen mit Gewinnmöglichkeit ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe.  Am 11. Dezember 2012 wurde das Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze im Bundesgesetzblatt (Teil I Nr. 57, S. 2415 ff.) verkündet. Für die Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit sowie das mit der Aufstellung betraute Personal des Aufstellers wurde damit ab dem 1. September 2013 unter anderem ein IHK-Unterrichtungsnachweis eingeführt. Hintergrund für die Änderung der Gewerbeordnung ist die Verbesserung des Spieler- und Jugendschutzes bei der Aufstellung von Spielgeräten. Die neuen Regelungen des § 33c GewO sind seit dem 1. September 2013 in Kraft.

Bestandsschutz genießen bereits vor diesem Datum tätige Automatenaufsteller.

Unterrichtungsinhalte
Gewerbeordnung und Spielverordnung
  • Grundvoraussetzungen der gewerblichen Tätigkeit
  • Voraussetzung für das gewerbliche Geldspiel
  • Pflichten nach der Spielverordnung
  • Sanktionen
Spielhallenrecht der Länder
  • Anforderungen aus dem Glücksspielstaatsvertrag
  • Landesspezifische Spielhallenregelungen (vergleichende Darstellung)
  • Besondere Pflichten in Sachsen beim Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens
  • Bauordnungsrechtliche Vorschriften und kommunalrechtliche Vorgaben sowie das Gaststättenrecht
Jugendschutz
  • Vorschriften des Jugendschutzgesetzes, insbesondere Jugendschutz in der Öffentlichkeit
Die Unterrichtung umfasst sechs Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.

Veranstalter

IHK Dresden

Termin(e) der Veranstaltung

14.11.2023, 09:00 Uhr - 14:00 Uhr, Dresden

Es sind noch Plätze frei!
Es sind noch Plätze frei!

Details des Termins

docID: D59829