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Sachkundeprüfung

Seit Januar 2003 ist von jedem Unternehmer oder Angestellten für die Ausübung von Bewachungstätigkeiten in besonders konfliktgeneigten Bereichen der Nachweis einer erfolgreich absolvierten Sachkundeprüfung zu erbringen. Mit Änderung der bewachungsrechtlichen Vorschriften im Dezember 2016 muss der Unternehmer grundsätzlich die Sachkundeprüfung absolvieren.

Kontakt

Mitarbeiterin Dienstleistungen

Anke Siebert

Telefon:  0351 2802-154

Veranstaltungen und Webinare

docID: D

Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe

Veranstaltungsdetails

Die IHK Dresden führt seit 2003 Sachkundeprüfungen im Bewachungsgewerbe durch.
Die Prüfungen werden zu folgenden Tätigkeiten durchgeführt:
  1. Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
  2. Schutz vor Ladendieben
  3. Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
Prüfungsdauer:
  • schriftliche Prüfung -120 Minuten
  • mündliche Prüfung - 15 Minuten
Grundlage für die Zulassung zur mündlichen Prüfung ist die bestandene schriftliche Prüfung. Deshalb kann Ihnen nur der mündliche Prüfungstag - ohne Angaben zur Uhrzeit - mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung mitgeteilt werden. Die Präzisierung der Angaben zur mündlichen Prüfung erhalten Sie nach bestandener schriftlicher Prüfung.

Veranstalter

IHK Dresden

Termin(e) der Veranstaltung

19.10.2023, 08:00 Uhr - 20.10.2023, 17:00 Uhr, Dresden

Es sind noch Plätze frei!
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Details des Termins

16.11.2023, 08:00 Uhr - 17.11.2023, 17:00 Uhr, Dresden

Es sind noch Plätze frei!
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Details des Termins

14.12.2023, 08:00 Uhr - 15.12.2023, 17:00 Uhr, Dresden

Es sind noch Plätze frei!
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Details des Termins

docID: D11131