28.09.2023
Die Anträge auf Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberhilfen, die über prüfende Dritte eingereicht wurden, sind häufig auf Basis von Umsatzprognosen und prognostizierten Kosten bewilligt worden. Auf Grundlage der tatsächlichen Umsatzzahlen und Fixkosten muss bis zum 31. Oktober 2023 (verlängert) eine Schlussabrechnung durch einen prüfenden Dritten eingereicht werden.
26.09.2023
Nachdem das Bundeswirtschaftsministerium am 31. August die Vergabe der Prüfbehörde für die Energiepreisbremsen nach § 2 Nummer 17 StromPBG bzw. § 2 Nummer 11 EWPBG an die PricewaterhouseCoopers GmbH bekanntgegeben hat, ist mit der Bereitstellung der Internetpräsenz (https://pruefbehoerde.pwc.de/) zwischenzeitlich auch deren operativer Betrieb gestartet. Die Prüfbehörde ist im Wesentlichen für folgende Sachverhalte da: Einhaltung der beihilferechtlichen Höchstgrenzen, Einhaltung der Verpflichtung zum Erhalt von Arbeitsplätzen sowie das Boni- und Dividendenverbot für gewerbliche Energieverbraucher. Ihr wurde außerdem die Bearbeitung der Anträge sogenannter atypischer Verbräuche nach § 12b StromStG bzw. § 37a EWPBG übertragen.
25.09.2023
Mit dem im Rahmen des Bundesprogramms "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" eingerichteten Cityfonds möchte die Stadt Dresden in den Jahren 2023 - 2025 kleine Projekte zur Entwicklung der Innenstadt fördern. Anträge für das Jahr 2023 müssen bis zum 15. Oktober 2023 eingereicht werden.
21.09.2023
Am 4. Juli 2023 ist die Förderrichtlinie Energie und Klima (FRL EuK/2023) über die Gewährung von Fördermitteln für Maßnahmen zur Bewältigung der Energiewende, zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung im Freistaat Sachsen in Kraft getreten. Antragstellungen sind voraussichtlich Ende September möglich.
15.09.2023
Das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) des BMWK bietet KMU und Forschungseinrichtungen die Möglichkeit, nicht-technische Innovationen umzusetzen.
15.09.2023
Ab sofort sind im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) der Bundesregierung wieder zwei Bewilligungen pro Unternehmen innerhalb von zwölf Monaten möglich.