12.05.2023
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz werden erstmals auch Unternehmen verpflichtet, in ihren Lieferketten die Einhaltung von Menschenrechten, Arbeitnehmerschutz und Umweltschutz zu kontrollieren. Dafür schreibt das Gesetz verschiedene Sorgfaltspflichten fest, die vor allem große Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern (ab 2023) bzw. 1.000 Mitarbeitern (ab 2024) einhalten müssen.
06.04.2023
Durch die Schaffung des deutschen Transparenzregisters auf Grundlage der 5. EU-Geldwäscherichtlinie sollten Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindert werden. Der EuGH kritisierte jüngst die damit im Zusammenhang stehenden Regelungen, welche allen Mitgliedern der Öffentlichkeit unbeschränkt freien Zugang zu Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer ermöglichen. Mit der Transparenzregistereinsichtnahmeverordnung (TrEinV) vom 16. März 2023 ist ein Einsichtsrecht der Öffentlichkeit in das Transparenzregister entgegen der Regelung in § 23 Absatz 1 Nummer 3 Geldwäschegesetz nun entfallen. Die persönlichen Daten der Unternehmer im Transparenzregister sind somit vor einer Einsichtnahme durch jedermann geschützt, allerdings können sie sich auf diesem Weg auch nicht mehr über die hinter einem potenziellen Vertrags- und Geschäftspartner stehenden wirtschaftlich berechtigten Eigentümer informieren.
15.03.2023
Am 9. März 2023 haben Karl Köll, Präsident des sächsischen Landesamtes für Steuer und Finanzen, und Dr. Andreas Sperl, Präsident der Industrie- und Handelskammer (IHK) Dresden, im Beisein von Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann in der IHK zu Leipzig ein gemeinsames Strategiepapier zum Steuervollzug unterzeichnet. Hauptziel des Papieres ist es, Betriebsprüfungen und damit den Steuervollzug einfacher und effizienter zu gestalten. Das spart Ressourcen sowohl bei den sächsischen Unternehmen als auch in der Finanzverwaltung und schafft für beide Seiten schneller Rechtssicherheit bei der Feststellung der zu zahlenden Steuern.
07.03.2023
Das Aufstellen von Spielautomaten, z. B. in Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben, sowie die Eröffnung einer Spielhalle sind erlaubnispflichtig. Aufsteller von Spielautomaten benötigen für die Erlaubnis des Gewerbeamtes u. a. einen Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK). Auch Angestellte, die mit dem Betrieb von Spielautomaten beschäftigt sind, müssen den Nachweis erbringen. In Sachsen bietet die IHK Dresden diese Unterrichtung zur Vermittlung der notwendigen Kenntnisse an.