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docID: D
Hinweisgeberschutz
neues Gesetz, neue Unternehmenspflichten
Veranstaltungsdetails
Der Bundestag hat Ende Dezember 2022 das neue Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen, welches dem Schutz von Personen dient, die Missstände in Unternehmen aufdecken ("Whistleblowern").Aus dem Gesetz folgen konkrete Pflichten für Unternehmen, die 2023 umzusetzen sind.
Unternehmen und Organisationen ab 50 Beschäftigten müssen sichere interne Hinweisgebersysteme installieren und betreiben. Whistleblower müssen die Möglichkeit erhalten, Hinweise auf unterschiedlichen Wegen abzugeben. Die Eingabe muss fristgemäß bestätigt und beantwortet werden.
In der Veranstaltung informiert Sie unser Referent Martin Bastius darüber, wie die Regelungen umzusetzen sind. Er ist Rechtsanwalt und Chief Legal Officer im Datenschutz-Start-up heyData. Er ist auf Datenschutz und Compliance spezialisiert und berät Gewerbetreibende.
Programm
- Einführung in das Thema Hinweisgeberschutz
- Pflichten für Unternehmen
- Stand der Gesetzgebung
- Checkliste für Unternehmen
Veranstalter
IHK DresdenTermin(e) der Veranstaltung
docID: D120746