Prüfung - Zertifizierter Verwalter
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docID: D
Prüfung zertifizierter Verwalter nach §26a Wohnungseigentumsgesetz
Veranstaltungsdetails
Die Prüfung setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil zusammen. Die Teilnahme am mündlichen Teil der Prüfung setzt das Bestehen des schriftlichen Teils voraus.Die Leistung wird mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet. Die Prüfung ist "bestanden", wenn sowohl der schriftliche als auch der mündliche Teil der Prüfung jeweils mit "bestanden" bewertet worden sind.
Der schriftliche Teil der Prüfung wird mit "bestanden" bewertet, wenn in allen vier Themenbereichen, auf die sich die Prüfung erstreckt, jeweils mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt werden. Der mündliche Teil der Prüfung wird mit "bestanden" bewertet, wenn mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt werden.
Die Prüfung darf beliebig oft wiederholt werden.
- Schriftliche Prüfung
- Die schriftliche Prüfung findet in der Regel an PC-Prüfungsplätzen in den Räumen der IHK statt. Der schriftliche Prüfungsteil umfasst vier Themenbereiche und dauert 90 Minuten. Gegenstand der Prüfung sind insbesondere folgende Sachgebiete:
- Grundlagen der Immobilienwirtschaft
- Rechtliche Grundlagen
- Wohnungseigentumsgesetz
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Grundbuchrecht
- Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht
- Berufsrecht der Verwalter
- Sonstige Rechtsgrundlagen
- Kaufmännische Grundlagen
- Allgemeine kaufmännische Grundlagen
- Spezielle kaufmännische Grundlagen des WEG-Verwalters
- Technische Grundlagen
- Die schriftliche Prüfung findet in der Regel an PC-Prüfungsplätzen in den Räumen der IHK statt. Der schriftliche Prüfungsteil umfasst vier Themenbereiche und dauert 90 Minuten. Gegenstand der Prüfung sind insbesondere folgende Sachgebiete:
- Mündliche Prüfung (Diese findet in der Regel am gleichen Tag statt - im Ausnahmefall am darauffolgenden Tag.)
- Prüfungszeit - 15 Minuten
- Gegenstand der mündlichen Prüfung ist in jedem Fall das Wohnungseigentumsrecht (ZertVerwV - Anlage 1 - Punkt 2.1). Zusätzlich können die Kenntnisse zu weiteren Prüfungsgegenständen der ZertVerwV - Anlage 1 geprüft werden.
- Die Teilnahme am mündlichen Teil der Prüfung setzt das Bestehen des schriftlichen Teils voraus.
Veranstalter
IHK DresdenTermin(e) der Veranstaltung
docID: D116007