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Prüfung - Zertifizierter Verwalter

Als zertifizierter Verwalter (§ 26 a WEG) darf sich bezeichnen, wer nachweist, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen Kenntnisse verfügt. Grundsätzlich ist dafür - soweit nicht eine gleichgestellte Qualifikation nachgewiesen werden kann - eine Prüfung als Zertifizierter Verwalter erfolgreich zu absolvieren.

Kontakt

Mitarbeiterin Sachkundeprüfung

Peggy Meinert

Telefon:  0351.2802-183

Referatsleiterin Handel / Dienstleistungen / Tourismus und stellv. Geschäftsführerin

Grit Lehmann

Telefon:  0351 2802-146

Veranstaltungen und Webinare

docID: D

Prüfung zertifizierter Verwalter nach §26a Wohnungseigentumsgesetz

Veranstaltungsdetails

Die Prüfung setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil zusammen. Die Teilnahme am mündlichen Teil der Prüfung setzt das Bestehen des schriftlichen Teils voraus.

Die Leistung wird mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet. Die Prüfung ist "bestanden", wenn sowohl der schriftliche als auch der mündliche Teil der Prüfung jeweils mit "bestanden" bewertet worden sind.
Der schriftliche Teil der Prüfung wird mit "bestanden" bewertet, wenn in allen vier Themenbereichen, auf die sich die Prüfung erstreckt, jeweils mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt werden. Der mündliche Teil der Prüfung wird mit "bestanden" bewertet, wenn mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt werden.

Die Prüfung darf beliebig oft wiederholt werden.
  • Schriftliche Prüfung
    • Die schriftliche Prüfung findet in der Regel an PC-Prüfungsplätzen in den Räumen der IHK statt. Der schriftliche Prüfungsteil umfasst vier Themenbereiche und dauert 90 Minuten. Gegenstand der Prüfung sind insbesondere folgende Sachgebiete:
      1. Grundlagen der Immobilienwirtschaft
      2. Rechtliche Grundlagen
        1. Wohnungseigentumsgesetz
        2. Bürgerliches Gesetzbuch
        3. Grundbuchrecht
        4. Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht
        5. Berufsrecht der Verwalter
        6. Sonstige Rechtsgrundlagen
      3. Kaufmännische Grundlagen
        1. Allgemeine kaufmännische Grundlagen
        2. Spezielle kaufmännische Grundlagen des WEG-Verwalters
      4. Technische Grundlagen
  • Mündliche Prüfung (Diese findet in der Regel am gleichen Tag statt - im Ausnahmefall am darauffolgenden Tag.)
    • Prüfungszeit - 15 Minuten
    • Gegenstand der mündlichen Prüfung ist in jedem Fall das Wohnungseigentumsrecht (ZertVerwV - Anlage 1 - Punkt 2.1). Zusätzlich können die Kenntnisse zu weiteren Prüfungsgegenständen der ZertVerwV - Anlage 1 geprüft werden.
    • Die Teilnahme am mündlichen Teil der Prüfung setzt das Bestehen des schriftlichen Teils voraus.

Veranstalter

IHK Dresden

Termin(e) der Veranstaltung

05.06.2023, 08:00 Uhr - 16:00 Uhr, Dresden

Es sind noch Plätze frei!
Es sind noch Plätze frei!

Details des Termins

Zeitraum

05.06.2023, 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

Veranstaltungsort

IHK-Bildungszentrum Dresden, Mügelner Straße 40, 01237 Dresden

Raum

009

Preis

laut Gebührentarif

Anmeldung erforderlich

ja

Anmeldefrist

22.05.2023

Kontakt

  • Mitarbeiterin Sachkundeprüfung

    Peggy Meinert

    Telefon: 0351.2802-183
  • 03.07.2023, 08:00 Uhr - 16:00 Uhr, Dresden

    Es sind noch Plätze frei!
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    Details des Termins

    11.09.2023, 08:00 Uhr - 16:00 Uhr, Dresden

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    Details des Termins

    09.10.2023, 08:00 Uhr - 16:00 Uhr, Dresden

    Es sind noch Plätze frei!
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    Details des Termins

    06.11.2023, 08:00 Uhr - 16:00 Uhr, Dresden

    Es sind noch Plätze frei!
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    Details des Termins

    11.12.2023, 08:00 Uhr - 16:00 Uhr, Dresden

    Es sind noch Plätze frei!
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    Details des Termins

    docID: D116007