Gefahrgut
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docID: D
Gefahrgutbeauftragtenprüfung
Veranstaltungsdetails
Alle Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind oder diese verpacken, befüllen, be- oder entladen, versenden, unterliegen der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV). Sofern kein Befreiungstatbestand vorliegt, müssen diese Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen. Als Gefahrgutbeauftragter darf nur bestellt werden, wer im Besitz eines für den betreffenden Verkehrsträger gültigen Schulungsnachweises ist.Das Schulungssystem und die IHK-Prüfungen für Gefahrgutbeauftragte werden nach Verkehrsträgern gegliedert:
Allgemeiner Teil:
- für alle Verkehrsträger und ergänzend für den Straßenverkehr / Schienenverkehr / Binnenschiffsverkehr / Seeschiffsverkehr
Dieser gilt fünf Jahre und kann jeweils um weitere fünf Jahre verlängert werden, wenn eine erneute Prüfung mit Erfolg abgelegt wird.
Die Prüfung ist eine schriftliche Prüfung und ist bestanden, wenn mindestens 50 von 100 der festgelegten Höchstpunktzahl erreicht wurde. Die Prüfungssprache ist deutsch.
Die Prüfungszeiten gliedern sich wie folgt:
- Grundprüfung: allgemeiner Teil und ein Verkehrsträger 100 min
- Ergänzungsprüfung je weiteren Verkehrsträger 50 min
- Verlängerungsprüfung 50 min
Veranstalter
IHK DresdenTermin(e) der Veranstaltung
docID: D104643