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Notfallrettung und Krankentransport

Wer Notfallrettung und Krankentransport betreibt, der bedarf einer Genehmigung. Zuständig zur Erteilung der Genehmigungen sind die oberste Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde. Die  Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen im Bereich "Notfallrettung und Krankentransport" unterliegt grundsätzlich dem Gesetz zur Neuordnung des Brandschutzes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes im Freistaat Sachsen (SächsBRKG) in der jeweils gültigen Fassung.

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Veranstaltungen und Webinare

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Fachkundeprüfung Notfallrettung und Krankentransport

Veranstaltungsdetails

Die "Fachkundeprüfung Notfallrettung und Krankentransport" dient dem Nachweis der fachlichen Eignung zur ordnungsgemäßen Führung eines Unternehmens zur Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen im Bereich Notfallrettung und Krankentransport.

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen sowie einem mündlichen Teil. Der mündliche Prüfungsteil findet in der Regel etwa eine Woche nach der schriftlichen Prüfung statt. Termininformationen erhalten Sie mit einem Einladungsschreiben.
Nähere Informationen zur Fachkundeprüfung finden Sie hier. Beachten Sie bitte auch unser Merkblatt Fachkundeprüfungen Verkehr.

Veranstalter

IHK Dresden

Termin(e) der Veranstaltung

27.11.2023, 09:00 Uhr - 11:00 Uhr, Dresden

Es sind noch Plätze frei!
Es sind noch Plätze frei!

Details des Termins

docID: D103347