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docID: D
Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe für Bewachungspersonal
Rechtliche Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktische Anwendung
Veranstaltungsdetails
Wer als Mitarbeiter mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben beschäftigt werden soll, muss an einem Unterrichtungsverfahren von mindestens 40 Unterrichtungsstunden teilgenommen haben.Durch die Unterrichtung bei der IHK sollen die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen mit den für die Ausübung des Gewerbes bzw. der Bewachungstätigkeit notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung in einem Umfang vertraut gemacht werden, der ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben ermöglicht.
Weitere Termine sind auf telefonische Anfrage möglich.
Telefon: 0351 2866-591
Die IHK Dresden kann für die Unterrichtung keine Bildungsgutscheine bzw. Prämiengutscheine der Arbeitsagenturen und Jobcenter annehmen.
Veranstalter
IHK DresdenTermin(e) der Veranstaltung
docID: D4632