Das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) wurde am 01.01.2021 novelliert.
Auch die Neuauflage der Broschüre hat sich wiederum zur Aufgabe gemacht, den Inhalt des JVEG unter Berücksichtigung der novellierten Gebührentatbestände in einer Art und Weise zu erläutern, dass der Sachverständige die neuen Bestimmungen ohne Zuhilfenahme eines Juristen versteht und sofort in die Praxis umsetzen kann.