Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, erhalten einen neuen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss. Darüber hinaus werden die Bedingungen der Überbrückungshilfe III auch insgesamt nochmals verbessert.
Gemäß § 46 Abs. 2 StVO wird die Geltungsdauer der für den Freistaat Sachsen am 17. Dezember 2020 befristet erteilten Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot bis einschließlich 30. Juni 2021 verlängert.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung untersucht im Rahmen einer Kurzstudie, ob die Ausbilder-Eignungsverordnung bzw. der Teil IV der Allgemeinen Meisterprüfungsverordnung sowie der Rahmenplan die Herausforderungen betrieblicher Ausbildungsprozesse gegenwärtig noch ausreichend abbilden.
Tschechien wurde mit Wirkung vom 27. März 2021, 0:00 Uhr, durch das RKI vom Virusvariantengebiet zum Hochinzidenzgebiet herunter gestuft. Damit gelten für Tschechien die Regelungen der aktuellen sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung (§ 2).
Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Sachsen sank 2020 gegenüber dem Vorjahr preisbereinigt um 4,4 Prozent, wie das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen in Kamenz mitteilte. Damit fiel der Verlust in Sachsen etwas schwächer aus als im deutschen Durchschnitt, der 4,9 Prozent Rückgang ausweist.
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