Alle Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind (verpacken, versenden, befördern), unterliegen der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV). In den Unternehmen muss, sofern kein Befreiungstatbestand vorliegt, ein Gefahrgutbeauftragter schriftlich bestellt werden. Gefahrgutbeauftragte selbst müssen geschult und im Besitz eines gültigen Schulungsnachweises sein. Das Schulungssystem für Gefahrgutbeauftragte ist nach Verkehrsträgern und in Grund- und Aufbaukurse gegliedert.
Schulungssystem und Prüfung für Gefahrgutbeauftragte
Das Schulungssystem ist nach Verkehrsträgern gegliedert.
Kurs |
Kursdauer: Erstschulung |
Legende: UE = Unterrichteinheit zu je 45 Minuten |
Allgemeiner Teil |
10 UE |
Verkehrsträger Straßenverkehr |
20 UE |
Verkehrsträger Schienenverkehr |
20 UE |
Verkehrsträger Binnenschiffsverkehr |
20 UE |
Verkehrsträger Seeschiffsverkehr |
20 UE |
Bei Kombination mehrerer besonderer Teile ergeben sich Zeitreduzierungen.
Für die Teilnahme an Erst- oder Auffrischungsschulungen melden Sie sich bitte direkt bei einem
anerkannten Veranstalter für Gefahrgutbeauftragtenschulungen an.
Die Termine der einzelnen Lehrgänge sind bei den jeweiligen Veranstaltern zu erfragen. Bei kurzfristigen Terminanfragen können Sie sich auch bei der IHK Dresden informieren.
Nach dem Lehrgangsbesuch melden Sie sich mittels
Anmeldeformular für die gewünschte Prüfung bei der IHK Dresden an. Anmeldeformulare erhalten Sie bei der IHK Dresden oder bei den Lehrgangsveranstaltern im Kammerbezirk Dresden, die Sie auch über
Prüfungstermine informieren.