Gefahrgut
Gefahrguttransport
Der Transport gefährlicher Güter erfolgt auf allen Verkehrsträgern, d.h. auf der Straße, der Schiene, im Binnenschiffs- und Seeverkehr und im Luftverkehr (Weitere Informationen zum Thema Gefahrgut und Luftbeförderung finden Sie unter http://www.lba.de.).
Der Transport gefährlicher Güter erfolgt auf allen Verkehrsträgern, d.h. auf der Straße, der Schiene, im Binnenschiffs- und Seeverkehr und im Luftverkehr (Weitere Informationen zum Thema Gefahrgut und Luftbeförderung finden Sie unter http://www.lba.de.).
Rechtvorschriften - Gefahrguttransport
Der Transport wird durch verkehrsträgerspezifische Rechtsvorschriften geregelt:
Der Transport wird durch verkehrsträgerspezifische Rechtsvorschriften geregelt:
- Straße - GGVSEB/ADR
- Schiene - GGVSEB/RID
- Binnenschiff - GGVBinSch/ADN(R)
- Seeschiff - GGVSee/IMDG-Code
Kontakt
Veranstaltungen und Webinare
docID: D10718