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Gefahrgut

Millionen Tonnen gefährlicher Stoffe werden jährlich auf den Verkehrswegen transportiert. Die strikte Beachtung der bestehenden Sicherheitsregeln ist Voraussetzung für einen störungsfreien Umgang mit Gefahrgütern aller Art. Die IHK Dresden führt die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragten durch. Ferner lässt sie die auf dem Gebiet des Gefahrguts tätigen Schulungsveranstalter zu.
Gefahrguttransport
Der Transport gefährlicher Güter erfolgt auf allen Verkehrsträgern, d.h. auf der Straße, der Schiene, im Binnenschiffs- und Seeverkehr und im Luftverkehr (Weitere Informationen zum Thema Gefahrgut und Luftbeförderung finden Sie unter http://www.lba.de.).

Rechtvorschriften - Gefahrguttransport
Der Transport wird durch verkehrsträgerspezifische Rechtsvorschriften geregelt:
  • Straße - GGVSEB/ADR
  • Schiene - GGVSEB/RID
  • Binnenschiff - GGVBinSch/ADN(R)
  • Seeschiff - GGVSee/IMDG-Code
Diese Vorschriften dienen der Abwehr von Gefahren, insbesondere für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren sowie der Umwelt, die bei der Beförderung gefährlicher Güter entstehen können. Besondere Rechtsvorschriften bestimmen, dass die mit dem Gefahrguttransport befassten Personen entsprechend ihres Tätigkeitsbereiches und ihrer Verantwortlichkeit im Unternehmen geschult sein müssen. Für diese Schulungen gibt es von der IHK Dresden anerkannte Veranstalter für Gefahrgutbeauftragtenschulungen und Gefahrgutfahrerschulungen.

Gefahrgutbeauftragte

Alle Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind (verpacken, versenden, befördern), unterliegen der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung (GbV). In den Unternehmen muss, sofern kein Befreiungstatbestand vorliegt, ein Gefahrgutbeauftragter schriftlich bestellt werden. Gefahrgutbeauftragte selbst müssen geschult und im Besitz eines gültigen Schulungsnachweises sein. Das Schulungssystem für Gefahrgutbeauftragte ist nach Verkehrsträgern und in Grund- und Aufbaukurse gegliedert.
Schulungssystem und Prüfung für Gefahrgutbeauftragte: Das Schulungssystem ist nach Verkehrsträgern gegliedert.
Kurs Kursdauer Erstschulung
Allgemeiner Teil 10 Unterrichteinheit zu je 45 Minuten
Verkehrsträger Straßenverkehr 20 Unterrichteinheit zu je 45 Minuten
Verkehrsträger Schienenverkehr 20 Unterrichteinheit zu je 45 Minuten
Verkehrsträger Binnenschiffsverkehr 20 Unterrichteinheit zu je 45 Minuten
Verkehrsträger Seeschiffsverkehr 20 Unterrichteinheit zu je 45 Minuten
Bei Kombination mehrerer besonderer Teile ergeben sich Zeitreduzierungen.

Für die Teilnahme an Erst- oder Auffrischungsschulungen melden Sie sich bitte direkt bei einem anerkannten Veranstalter für Gefahrgutbeauftragtenschulungen an.

Die Termine der einzelnen Lehrgänge sind bei den jeweiligen Veranstaltern zu erfragen. Bei kurzfristigen Terminanfragen können Sie sich auch bei der IHK Dresden informieren.

Nach dem Lehrgangsbesuch melden Sie sich mittels Anmeldeformular für die gewünschte Prüfung bei der IHK Dresden an. Anmeldeformulare erhalten Sie bei der IHK Dresden oder bei den Lehrgangsveranstaltern im Kammerbezirk Dresden, die Sie auch über Prüfungstermine informieren.

Gefahrgutfahrer

Wer als Fahrzeugführer kennzeichnungspflichtige Transporte mit Kraftfahrzeugen durchführt, muss nach GGVSE / ADR, Kapitel 8.2 ADR, geschult und im Besitz einer gültigen ADR-Bescheinigung sein. Das Schulungssystem für Gefahrgutfahrer ist nach Transportgut und -art sowie in Basis- und Aufbaukurse gegliedert.
Schulungssystem und Prüfung für Gefahrgutfahrer: Das Schulungssystem ist nach Transportart und -gut sowie in Basis- und Aufbaukurse gegliedert und sieht Erst- und Auffrischungsschulungen mit einer Wiederholungsfrist von 5 Jahren vor.
Kurs Kursdauer Erstschulung
Basiskurs (Grundkurs für alle Aufbaukurse) 19 Unterrichteinheit zu je 45 Minuten Theorie und praktische Übungen + Prüfung (45 Minuten)
Aufbaukurs Tank 13 Unterrichteinheit zu je 45 Minuten Theorie und praktische Übungen + Prüfung (45 Minuten)
Aufbaukurs Klasse 1 8 Unterrichteinheit zu je 45 Minuten Theorie + Prüfung (30 Minuten)
Aufbaukurs Klasse 7 8 Unterrichteinheit zu je 45 Minuten Theorie + Prüfung (30 Minuten)
Auffrischungsschulung 12 Unterrichteinheit zu je 45 Minuten Theorie und praktische Übungen + Prüfung (30 Minuten)
Die Prüfungen finden in der Regel im Anschluss an den Lehrgang statt.

Für die Teilnahme an Erst- oder Auffrischungsschulungen melden Sie sich bitte direkt bei einem anerkannten Veranstalter für Gefahrgutfahrerschulungen an.

Die Termine der einzelnen Lehrgänge sind bei den jeweiligen Veranstaltern zu erfragen. Bei kurzfristigen Terminanfragen können Sie sich auch bei der IHK Dresden informieren.

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