Nach Vollzug der Erlaubnis sind Immobiliardarlehensvermittler verpflichtet, sich unverzüglich in das Vermittlerregister eintragen zu lassen. Das Register dient damit als Nachweis einer Zulassung.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 wurde aus dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) als Körperschaft des öffentlichen Rechts.