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Die Industrie- und Handelskammer Dresden hat als zuständige Stelle gemäß Berufsbildungsgesetz folgende Regelungen für die Berufsausbildung behinderter Menschen erlassen.
Regelungen der jeweiligen Berufe mit sachlich-zeitlicher Gliederung
Regelung über den Nachweis besonderer rehabilitationspädagogischer Zusatzqualifikationen für die Ausbildung behinderter Menschen
docID: D62334