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Arbeitsmarkt & Soziales

Fachkräftesicherung und Abbau von Arbeitslosigkeit sind die zentralen Herausforderungen am Arbeitsmarkt. Die IHK setzt sich für beschäftigungsfördernde Rahmenbedingungen ein, um Wachstum, Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit dauerhaft zu sichern. Ziele sind eine bessere Bildung, die Steigerung der Erwerbsbeteiligung, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die berufliche Eingliederung Benachteiligter. Dazu berät die IHK ihre Mitgliedsunternehmen und steht im Dialog mit Ministerien, Kommunen, Arbeitsverwaltungen sowie verschiedenen Netzwerken und Initiativen.

Meldungen

Deutscher Fachkräftepreis ausgelobt

18.09.2023

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vergibt 2024 zum ersten Mal den Deutschen Fachkräftepreis. Bewerben können sich Unternehmen, Netzwerke und Institutionen, die kreative und nachhaltige Maßnahmen zur Fachkräftesicherung erfolgreich in die Praxis umgesetzt haben.

Internationale Rekrutierung für Sachsen

11.09.2023

Das ZEFAS - Zentrum für Fachkräftesicherung und Gute Arbeit listet im Auftrag des Freistaates Sachsen international tätige Rekrutierungsdienstleister auf, die sich eine verantwortungsvolle und nachhaltige Anwerbung von Fach- und Arbeitskräften zum Ziel gesetzt haben. Sächsische Unternehmen erhalten dadurch eine anschauliche und transparente Übersicht über Dienstleister, die bereits Erfahrung und Expertise bei der Anwerbung internationaler Fach- und Arbeitskräfte aufweisen.

Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht zur Aufenthaltserlaubnis

04.07.2023

Die IHK-Organisation setzt sich dafür ein, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Integration von Geflüchteten in Ausbildung und Beschäftigung zu verbessern und Rechtssicherheit für die Unternehmen bei der Einstellung von Menschen mit Fluchthintergrund zu schaffen. Die aktuelle Koalition hat im letzten Jahr eine gesetzliche Neuerung auf den Weg gebracht, die gut integrierten Geflüchteten, die schon mehrere Jahre ohne gesicherten Status in Deutschland leben, eine Perspektive bietet, rechtssicher im Land zu bleiben: das Chancen-Aufenthaltsrecht.

Neufassung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes

28.06.2023

Am 23. Juni 2023 hat der Bundestag das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) neu gefasst, um den Zuzug von Fach- und Arbeitskräften nach Deutschland zu erleichtern. So kann künftig ein in Deutschland anerkannter Berufsabschluss die Möglichkeit eröffnen, auch Tätigkeiten in einem anderen Bereich aufzunehmen.

Kontakt

Referentin Arbeitsmarktpolitik

Regina Lindig

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Geschäftsführer Standortpolitik und Kommunikation, Pressesprecher

Lars Fiehler

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Veranstaltungen und Webinare

docID: D7695