Finanzdienstleister
Mit Wirkung zum 01.01.2013 wurden die gewerberechtlichen Vorschriften für Finanzanlagenvermittler neu geregelt, die Erlaubnisvoraussetzungen erweitert und die Berufspflichten für Finanzanlagenvermittler durch eine Reihe von anlegerschützenden Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten verschärft.
Weiter wurde mit Wirkung zum 01.08.2014 der Erlaubnistatbestand des § 34h GewO (Honorar-Finanzanlagenberater) eingeführt. Auch für diese Berufsgruppe finden sich die maßgeblichen Berufspflichten in der FinVermV.