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Gastronomie & Tourismus

Tourismus, Gastgewerbe und Freizeitwirtschaft sind bedeutende Wirtschafts- und Standortfaktoren für den Kammerbezirk Dresden. Gleichzeitig hat die Corona-Krise diese Branche vor enorme Herausforderungen gestellt. Die Umsatzeinbrüche in den verschiedenen Branchenteilen waren und sind immens. Unser Ziel ist es, die Wirtschaftskraft des Tourismusgewerbes auch weiterhin zu erhalten und zu stärken. 

Unsere Leistungen für die Tourismuswirtschaft im Überblick

  • Die IHK bündelt und vertritt die Interessen des gesamten Tourismusgewerbes gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Der Tourismusausschuss der IHK Dresden bietet allen kammerzugehörigen Akteuren der Tourismuswirtschaft eine Plattform, um aktuelle Themen zu diskutieren und sich für einen attraktiven und leistungsstarken Tourismusstandort einzusetzen. 
  • Die IHK Dresden berät zu allen unternehmensrelevanten Fragestellungen. Wir unterstützen bei Förderanträgen, verfassen fachliche Stellungnahmen und geben Tipps für die Weiterentwicklung von Unternehmen. 
  • Die IHK ist Forum für den Informationsaustausch. Jährlich bieten wir eine Vielzahl an Fachveranstaltungen, Seminaren und Unternehmergesprächen an. 
  • Die IHK Dresden liefert Zahlen und Fakten. Im Rahmen von Studien und Umfragen analysieren wir kontinuierlich das Lagebild der touristischen Unternehmen im IHK-Bezirk. 
  • Die IHK fördert Kooperationen, denn Tourismus ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Die IHK Dresden arbeitet daher eng mit den Ministerien, dem Landestourismusverband Sachsen e.V., der Tourismus Marketing Gesellschaft Sachsen mbH, dem DEHOGA Sachsen und den Destinationsmanagementorganisationen zusammen. 
  • Die IHK Dresden setzt sich für die Qualitätsentwicklung im Tourismus ein und ist Mitglied in der DEHOGA-Hotelklassifizierungskommission und im Landesbeirat für Kur- und Erholungsorte im Freistaat Sachsen. 
  • Die IHKs sind zuständige Stellen für die Eintragung, Beratung und Überwachung von Ausbildungsverhältnissen in allen tourismusrelevanten Berufen.

 

Tourismuspolitische Aktivitäten

IHK-Fachausschuss Tourismus
Drängende Themen aus dem Tourismus identifizieren, an der richtigen Stelle platzieren, sich mit anderen Betrieben vernetzen, neue Eindrücke bei Fachvorträgen und Studienreisen sammeln und die Interessen der Branche ausgewogen und fachlich fundiert gegenüber der Politik vertreten. Das sind nur einige der vielfältigen Aufgaben und Zielsetzungen des IHK-Tourismusausschusses. Vertreten sind neben Hoteliers und Gastronomen auch Reiseveranstalter, Freizeitanbieter und weitere Dienstleister und Partner.

Tourismuspolitische Positionen
Die themen- und branchenspezifischen wirtschaftspolitischen Positionen der IHK Dresden werden regelmäßig vom IHK-Hauptamt gemeinsam mit den Fachausschüssen aktualisiert und dienen nach deren Legitimation in der Vollversammlung als Grundlage für die Politikberatung auf Landes- und Bundesebene. Kernthemen für die Tourismusbranche sind nach wie vor die Anerkennung als Wirtschaftsfaktor, die Fachkräftesicherung sowie notwendige Entlastungen bei Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten.

Tourismusstrategie Sachsen 2025
Im Januar 2019 wurde im Kabinett die Tourismusstrategie 2025 des Freistaates Sachsen verabschiedet. Standen in der Vergangenheit die Leistungsfähigkeit touristischer Organisationen und deren Förderung im Vordergrund, kommen nun zunehmend Fragen der Fachkräftesicherung, Qualitätssteigerung sowie die Ansiedlung von leistungsfähigen Tourismusbetrieben hinzu. Mit gezielten Maßnahmen wird u.a. der Ganzjahrestourismus sowie die Stärkung der mittelständisch geprägten Tourismuswirtschaft fokussiert. Die sächsischen IHKs waren von Anfang an in den Prozess der Fortschreibung eingebunden und haben sich u.a. für Bürokratieabbau und Aktivitäten der Unternehmensnachfolge stark gemacht.

Wirtschaftsfaktor Striezelmarkt: 12 Millionen Euro Umsatz pro Woche
Der Dresdner Striezelmarkt ist nicht nur beliebtes Ausflugsziel für Besucher aus Nah und Fern, sondern auch ein überaus bedeutender Wirtschaftsfaktor für die Stadt Dresden. Mit einem Gesamtumsatz von rund 48 Mio. Euro ist der Striezelmarkt für Gastgewerbe, Einzelhandel, Handwerk, Schausteller und weitere Dienstleister eines der wichtigsten Ereignisse des Geschäftsjahres. Dies ergab eine Berechnung der IHK Dresden anlässlich der im 2. Halbjahr 2020 aufkommenden Diskussionen im Dresdner Stadtrat zur Durchführung und möglichen Verlängerung des Dresdner Striezelmarktes. Bereits in der Vergangenheit hatten sich die IHK Dresden gemeinsam mit dem DEHOGA Sachsen e. V., dem Tourismusverband Dresden e. V., der Dresdner Hotel Allianz, dem City Management Dresden e. V. und dem Förderverein historischer Altmarkt Dresden e. V. für eine Verlängerung des Dresdner Striezelmarktes als Besuchermagnet und Imagefaktor stark gemacht, wohlwissend, dass dies aktuell immer im Zusammenhang mit dem weiteren Infektionsverlauf betrachtet werden muss.

IHK-Branchendaten und Studien

Tourismusbetriebe im Kammerbezirk
Im Kammerbezirk Dresden engagieren sich knapp 7.000 Unternehmen für ein gelungenes Reiseerlebnis des Gastes. Der Großteil der Unternehmen entfällt auf den Wirtschaftszweig Gastronomie. Mit Stand 31. Dezember 2020 gehören insgesamt 4.654 Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons und andere Verpflegungsdienstleistungen zum Bezirk der IHK Dresden. Dahinter folgt die Beherbergungsbranche mit 1.367 Hotels, Gasthöfen und Pensionen. Aber auch Ferienzentren, Campingplätze und andere Beherbergungsstätten zählen dazu. Des Weiteren sind im Kammerbezirk Dresden 838 Reisebüros und Reiseveranstalter aktiv. Als Querschnittsbranche profitieren noch viele weitere Wirtschaftszweige wie Einzelhandel, Handwerk oder Dienstleistungsbetriebe vom Tourismus.

IHK-Freizeitstudie 2019
Die Kultur- und Freizeitwirtschaft stellt im Kammerbezirk Dresden eine der tragenden Säulen der Wirtschaft dar: Jedes Jahr spielen Kultur, Freizeit und Events rund 489 Millionen Euro ein. Dabei gehen die ökonomischen Effekte weit über die Eintrittserlöse hinaus. Insbesondere Hotellerie und Gastronomie, Einzelhandel und der Dienstleistungssektor profitieren direkt. Der Untersuchung zufolge besuchen jährlich etwa 20 Millionen Gäste die Kultur- und Freizeiteinrichtungen im IHK-Bezirk. Hinzu kommen weitere 5,5 Millionen Besucher von Veranstaltungen. Dabei sind Stadtfeste und Märkte besonders beliebt.
Die Ergebnisse liegen sowohl für den Kammerbezirk Dresden als auch für den Freistaat Sachsen vor. Betriebsvergleich Gastgewerbe 2017
Die betriebswirtschaftlichen Kennziffern der Branche wurden im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) sowie der sächsischen Industrie- und Handelskammern sowie dem DEHOGA Sachsen zuletzt im Frühjahr 2018 analysiert. Im Ergebnis hat sich die wirtschaftliche Leistungskraft des sächsischen Gastgewerbes trotz leicht rückläufiger Unternehmenszahlen weiter verbessert. Dabei ist die Entwicklung standortspezifisch sehr unterschiedlich. So konnten vor allem die Sächsische Schweiz und die Stadt Leipzig einen Zuwachs an Kapazitäten vermelden. In den anderen Destinationen sind vor allem kleinere Betriebseinheiten aus dem Markt ausgeschieden. Jedoch darf die gute Umsatz- und Investitionsentwicklung der Branche nicht darüber hinwegtäuschen, dass in der Ertragskraft der Unternehmen keine durchdringenden Verbesserungen zu verzeichnen sind. Die wesentlichen Ursachen liegen in steigenden Personalkosten sowie Warenkosten begründet. 

Rechtliche Anforderungen

Sächsisches Gaststättengesetz (SächsGastG)
Für die Ausübung eines Gewerbes besteht in Deutschland der Grundsatz der Gewerbefreiheit. Für eine Existenzgründung im Gaststättengewerbe im Freistaat Sachsen gilt außer der Gewerbeordnung (GewO) seit Mitte Juli 2011 das Sächsische Gaststättengesetz (SächsGastG). Mit dem Inkrafttreten des neuen Gaststättengesetzes sind die Erlaubnispflicht bei der Eröffnung einer Gaststätte mit Alkoholausschank und der Nachweis einer gaststättenrechtlichen Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer weggefallen. Jedoch wird das Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank seitdem als überwachungsbedürftig eingestuft. Dann muss der Gründer seine persönliche Zuverlässigkeit mit der Gewerbeanmeldung nachweisen. ACHTUNG: Dazu muss das Vorhaben spätestens vier Wochen (bei Straußwirtschaften 2 Wochen) vor Aufnahme der Tätigkeit beim zuständigen Gemeinde- oder Gewerbeamt angezeigt werden. In der Zeit bis zum Beginn müssen die aktuellen Nachweise zur persönlichen Zuverlässigkeit eingeholt und vorgelegt werden. Infektionsschutzgesetz
Alle Mitarbeiter eines gastronomischen Betriebes, die mit Lebensmitteln in direkten (mit der Hand) oder indirekten (z.B. über Geschirr) Kontakt kommen, müssen bei Aufnahme ihrer Tätigkeit einen Nachweis der beim örtlichen Gesundheitsamt durchgeführten Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz vorlegen. Die Belehrung darf bei Beginn der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein. Darüber hinaus ist jeder Gastronom/ Gewerbetreibende verpflichtet, betreffende Mitarbeiter nach Aufnahme ihrer Tätigkeit und dann alle zwei Jahre über die Tätigkeitsverbote und Verpflichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz zu belehren und dies entsprechend zu dokumentieren. Lebensmittelhygiene
Eine gute, betriebliche Hygienepraxis hat in der Gastronomie oberste Priorität. Es ist die gesetzliche Pflicht und liegt in der Verantwortung aller Gastronomen - vom Imbissbetrieb, über Kneipen und Bars, Cafés und Restaurants, bis hin zum Caterer - hygienisch einwandfrei zu arbeiten und damit Lebensmittelsicherheit zu garantieren. Das beinhaltet insbesondere, dass ein Kontroll- bzw. Überwachungssystem gemäß den Grundsätzen des HACCP im jeweiligen Betrieb einzuführen ist (siehe EG-Verordnung Nr. 852/2004). Darüber hinaus sind in § 4 der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) Schulungen zur Erlangung von Fachkenntnissen in der Lebensmittelhygiene zwingend vorgeschrieben. Ausnahmen von der Schulungspflicht gelten für Personen, die bereits eine Ausbildung oder ein Studium mit Vermittlung von Kenntnissen im Lebensmittelbereich abgeschlossen haben. Die IHK Dresden bieten hierfür regelmäßig Kurzschulungen zur Lebensmittelhygiene (inkl. Teilnahmezertifikat) an. Darüber hinaus finden Sie branchenspezifische Informationen und Checklisten zum Thema auf dem Portal www.onlinehilfe-lebensmittelhygiene.de der Bayerischen Industrie- und Handelskammern. Seit langem wird diskutiert, ob es rechtlich zulässig ist, dass die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen veröffentlicht werden dürfen. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Frühjahr 2018 ist eine Veröffentlichung der Ergebnisse bei gravierenden oder wiederholten Hygienemängeln, die ein Bußgeld von höher als 350 Euro nach sich ziehen, zulässig und darf auch online erfolgen. Was Sie über die Veröffentlichung von Hygieneverstößen sowie das Auffinden von nicht zugelassenen oder verbotenen Stoffen bei Lebensmittelkontrollen wissen müssen, können Sie in diesem Infoblatt des DIHK zur Veröffentlichung von Lebensmittelkontrollergebnissen nachlesen.

Kennzeichnung von Lebensmitteln
Seit dem 13. Dezember 2014 gilt die neue EU-Lebensmittelinformationsverordnung. Ziel der Verordnung ist, Verbraucher über Allergene, Energie- und Nährwerte, Lebensmittelimitate und die Herkunft von Lebensmitteln zu informieren. Damit entstanden neue Vorschriften zur Information über allergene Zutaten in unverpackten Lebensmitteln. Diese sind seit Juli 2017 in der "Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend die Information über Lebensmittel" (LMIDV) geregelt. Alle wichtigen Informationen - von der Kennzeichnung über die Umsetzung im Gastgewerbe bis zur Beschreibung der Allergene - finden Sie in diesem Infoblatt zur Kennzeichnung von Lebensmitteln im Gastgewerbe.

Aktuelles Reiserecht für Gastgeber, Reiseveranstalter und Reisemittler
Das Reiserecht regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner, angefangen beim Vertragsschluss über Haftung und Gewährleistung, Leistungs- und Preisänderungen bis hin zu Insolvenzschutz und Informationspflichten. Darüber hinaus sind seit 2018 Vorschriften zu Online-Angeboten und Regelungen zur Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen enthalten. Erweiterte Informationspflichten sollen zudem den Verbraucherschutz stärken und dienen der "Vollharmonisierung", also der Vereinheitlichung der Reglungen in den EU-Mitgliedstaaten. Die Covid-19-Pandemie hat insbesondere Einfluss auf die Auslegung der im BGB (§ 651 h) festgehaltenen Vorschrift zum Rücktritt vor Reisebeginn. Im Mittelpunkt steht die Frage, wann man von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe ausgehen darf. Denn dann kann ein entschädigungsloses Rücktrittsrecht des Reisenden (§ 651 h III BGB) bestehen. Darüber hinaus wurde im Zuge der Covid-19-Pandemie ersichtlich, dass die bestehenden Regelungen zur Insolvenzsicherung im Pauschalreiserecht ungenügend sind. Das neue Reisesicherungsfondsgesetz, das im Juni 2020 beschlossen und im Juni 2021 verabschiedet wurde, soll diese Lücke schließen, die zulasten der Pauschalreisenden gegangen war. Mit Blick auf diese Entwicklungen hat der DIHK seine Infoblätter zum Reisevertragsrecht für Gastgeber, Reisevermittler sowie Reiseveranstalter auf den aktuellen Stand gebracht.

Tourismusnetzwerk Sachsen

Ob News aus den sächsischen Regionen, die amtliche Tourismusstatistik, aktuelle Marktforschungsergebnisse oder neue Studien - alle Informationen aus einer Hand finden sächsische Tourismusakteure ab sofort im Tourismusnetzwerk Sachsen. Die landesweite Plattform bündelt Wissen, vernetzt die Partner und schafft neue Möglichkeiten des Austauschs in Form virtueller Kommunikationsräume. Als einer von insgesamt 24 Partnern unterstützt die IHK Dresden das Tourismusnetzwerk aktiv und bringt aktuelle Themen ein. Schauen Sie rein unter https://sachsen.tourismusnetzwerk.info

Praktische Arbeitshilfen

Kalkulationshilfen für das Gastgewerbe
Auf der Grundlage des 2017 durchgeführten Betriebsvergleichs für das Gastgewerbe im Freistaat Sachsen finden Sie hier die beiden Kalkulationshilfen mit den jeweiligen Benchmarks für Gastronomie und Hotellerie als bearbeitbare Excel-Listen zum Download. Pflichtaushang Jugendschutzgesetz 2021
Das Jugendschutzgesetz richtet sich insbesondere an Gewerbetreibende und Veranstalter, aber auch an Eltern und Erziehende. Es ist dazu da, Kinder und Jugendliche vor Gefahren und negativen Einflüssen in der Öffentlichkeit zu schützen. Eine Ergänzung im Jugendschutzgesetz hatte eine Änderung der Aushangvorlage "Auszug Jugendschutzgesetz" zur Folge. In § 11 wurden die Vorgaben zu Werbung für Tabakwaren und alkoholische Getränke im Rahmen von Filmveranstaltungen präzisiert. Nach dem Jugendschutzgesetz ist das Gastgewerbe verpflichtet, Auszüge des Gesetzes in einem deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen. 

Reisegewerbe bei Foodtrucks / Imbisswagen
In den letzten Jahren ist die Zahl der Foodtrucks enorm gestiegen. Die mobilen Küchen sind überall: man sieht sie auf Stadtfesten, Firmenevents, Festivals und mittlerweile sogar auf privaten Veranstaltungen. Was braucht es um erfolgreich zu sein? Eigentlich nicht viel: eine Idee, einen Truck, die Straße und unverschämt gut schmeckendes Essen… Aber auch verschiedene rechtliche Vorschriften sind zu beachten. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt zum Reisegewerbe.

Meldungen

Tourismushelden gesucht!

03.07.2023

Sie kennen Aktive, die eine Auszeichnung als Tourismusheld/in verdient haben? Dann nehmen Sie sich bitte etwas Zeit und nominieren Sie diese bis zum 15. Juli 2023. 

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Veranstaltungen und Webinare

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