NEU!
17.05.2022
Zum 28. Mai 2022 werden in Umsetzung der EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union einige Änderungen bei der Widerrufsbelehrung und den Informationspflichten in Kraft treten. Neben Waren werden nun Verträge über digitale Produkte und Waren mit digitalen Elementen in Anpassung an das seit 1. Juni 2022 geltende Kaufrecht gesondert behandelt.
04.05.2022
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hat mit Beschluss vom 24. März 2022 Grundsätze zum Umgang mit Kundendaten im Onlinehandel festgelegt. Dabei geht es um die Frage der Freiwilligkeit der Preisgabe von personenbezogenen Kunden-Daten im Rahmen eines Bestellvorganges.
12.04.2022
Vorsicht bei der Nutzung von Fototapeten in gewerblichen Räumen! Es kann das Urheberrecht verletzt werden, wenn die Bildmotive auf der Tapete - zum Beispiel in Hotelzimmern - für Werbefotos abgelichtet und medial veröffentlicht werden. Hier droht eine Abmahnung. Zur Vermeidung solcher Risiken sollten sich die Nutzer von gewerblichen Räumen informieren, ob der ausgewählte Wandbehang urheberechtlich geschützt ist.
29.03.2022
Mit der Aprilausgabe gehen wir nun näher auf den Krieg in Europa und das stark erschütterte Russland-Geschäft Sachsens ein: Wir blenden dazu auf den Außenhandel der vergangenen 30 Jahre zurück und zeigen aktuelle Unterstützungsmöglichkeiten auf. Ein Blick in die Zukunft ist schwierig, dennoch stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Ob es sich um zollrechtliche oder vertragliche Fragen handelt - Nutzen Sie dazu die Informationsangebote und individuellen Beratungen der sächsischen Partner!
18.03.2022
Die geplanten russischen Maßnahmen zu Zwangsverwaltung und anschließender Zwangsverwertung der Assets ausländischer Unternehmen aus "feindlichen Staaten" verstoßen in ihrer gegenwärtig bekannten Ausgestaltung höchstwahrscheinlich gegen völkerrechtliche russische Verpflichtungen.
23.02.2022
Mit den in Kraft getretenen Änderungen des Geldwäschegesetzes wurde das Transparenzregister in ein Vollregister umgewandelt. Bisher waren eintragungspflichtige Unternehmen, die im Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts-, Vereins- oder Unternehmensregister eingetragen waren, nicht zu einer weiteren Eintragung im Transparenzregister verpflichtet. Durch den Wegfall der Mitteilungsfiktionen müssen sich auch diese Unternehmen registrieren.