Stimme abgeben
Wer kann wählen?
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der IHK Dresden, konkret alle Kammerzugehörigen gemäß §§ 2 und 13 a des IHK-Gesetzes.
Das Wahlrecht ruht, solange ihnen von einem Gericht das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, rechtskräftig aberkannt ist.
Das Wahlrecht ruht, solange ihnen von einem Gericht das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, rechtskräftig aberkannt ist.
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docID: D114384