Der Gesetzgeber hat den Industrie- und Handelskammern die Führung es
EMAS-Registers anvertraut. Wir erledigen diese Aufgabe für den gesamten sächsischen IHK-Bereich. Die Registrierung nach EMAS setzt eine Ermittlung der wesentlichen Umweltauswirkungen (Umweltprüfung), die Einrichtung eines Umweltmanagementsystems (UMS) und eine Umwelterklärung voraus. Das Umweltmanagementsystem enthält auf Grundlagen einer selbstgesteckten Umweltpolitik ein Umweltprogramm mit einzelnen Zielen für den betrieblichen Umweltschutz.
Nach erfolgreicher Validierung des Unternehmens durch einen von der
DAU zugelassenen, unabhängigen, externen Umweltgutachter kann mit Einreichung folgender Unterlagen die EMAS-Registrierung beantragt werden:
- Antrag (bitte telefonisch anfordern)
- Original der validierten Umwelterklärung
- Gültigkeitserklärung des Umweltgutachters.
Die Gebühren für die Registrierung richten sich nach dem gültigen
Gebührentarif der IHK Dresden. Weitergehende Fragen zur EMAS-Registrierung beantworten wir gern.