02.12.2021
Am 26. November 2021 hat der Bundesrat einer Regierungsverordnung zugestimmt, die die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz WEG regelt. Zur Bedingung für seine Zustimmung machte der Bundesrat lediglich Änderungen bei der Befreiung von der Prüfungspflicht für bestimmte qualifizierte Personen, die sich künftig ebenfalls als "zertifizierter Verwalter" bezeichnen dürfen. Diese Fassung wurde am 16. Dezember 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat somit am 17. Dezember 2021 in Kraft.