Der Berufsausbildungsvertrag
Was im Ausbildungsvertrag stehen muss, wird vom Berufsbildungsgesetz genau festgelegt:
- der Ausbildungsberuf, inhaltliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung,
- Beginn und Dauer des Ausbildungsverhältnisses,
- Dauer der Probezeit,
- Ausbildungsmaßnahmen, die außerhalb der Ausbildungsstätte stattfinden,
- die Ausbildungsvergütung,
- die Ausbildungszeit und
- die Höhe des Urlaubsanspruchs.
docID: D112523