NEU!
17.05.2022
Die Überbrückungshilfe IV kann nur über prüfende Dritte beantragt werden. Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge endet am 15. Juni 2022. Auch der nachträgliche Wechsel zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe kann nur noch bis zum 15. Juni 2022 beantragt werden. Auch für die Neustarthilfe 2022 muss die Antragstellung für das zweite Quart - April - Juni 2022 - bis zum 15. Juni 2022 erfolgen.
02.05.2022
Auf europäischer Ebene wird eine neue Norm für Masken mit Prüfverfahren für Eigen- und Fremdschutz vor luftübertragbaren Infektionen erarbeitet.
05.04.2022
Unternehmen, die nach wie vor von den Auswirkungen der Corona- Pandemie betroffen sind, können seit 1. April 2022 Anträge auf die bis Ende Juni verlängerte Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum April bis Juni 2022 stellen.
29.03.2022
Das sächsische Kabinett hat am 29. März 2022 eine neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Sie gilt vom 3. April 2022 bis einschließlich 30. April 2022.
22.03.2022
Auch Tage nach Inkrafttreten sind im Internet noch nicht alle seit 20. März 2022 in Unternehmen geltenden Gesetzestexte der neuen Corona-Regelungen aktualisiert.
18.03.2022
Die sächsische Staatsregierung hat am 17. März eine Verlängerung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung mit einigen Anpassungen beschlossen.