11.07.2022
Arbeitnehmer, die nach dem 25. April 2022 positiv auf Corona getestet werden, müssen in der Regel nur noch für fünf Tage in Quarantäne. Dies stellt nach Ansicht der Landesdirektion Sachsen (LDS), zuständige Behörde für Entschädigungen bei einer coronabedingten Quarantäne von Arbeitnehmern, eine "nicht erhebliche Zeit" nach § 616 BGB dar. Die Folge: Für diesen Zeitraum muss der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter das Entgelt fortzahlen, ohne von der LDS die bislang übliche Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz zu erhalten.