Ihr Kontakt zur IHK
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Weiterbildungspflicht

Seit 23. Februar 2018 sind Sie als Gewerbetreibender sowie Ihre Beschäftigten, welche unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken, verpflichtet, sich jährlich 15 Stunden weiterzubilden und dies auf Verlangen der Industrie- und Handelskammer Dresden als Aufsichtsbehörde zu belegen (§ 34d Abs. 9 Satz 2 bis 5 GewO, § 7 Abs. 2, 3 VersVermV).
Erklärung über die Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung

Bitte nutzen Sie das Formular nur nach Aufforderung der IHK Dresden!

Kontakt

Mitarbeiterin Versicherungsvermittler/Dienstleistungen

Jeannine Heyden

Telefon:  0351 2802-158
docID: D104722