Voraussetzung für die Erlaubnis ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit, dass der so genannte
Verkehrsleiter die fachliche Eignung zur Führung eines Personenkraftverkehrsunternehmens nachweist. Verkehrsleiter ist der Unternehmer selbst oder eine von ihm dazu gegenüber der Genehmigungsbehörde benannte natürliche Person
Der
Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Personenkraftverkehrsunternehmens ist in der Regel durch Ablegen einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer zu erbringen
Nachweis der fachlichen Eignung ohne Prüfung
Der Nachweis der fachlichen Eignung aufgrund leitender Tätigkeiten in einem Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs (Kraftomnibusse) wird durch die neuen Berufszugangsregeln der VO (EG) 1071/2009 geändert. Keine Eignungsprüfung ist abzulegen,
- wenn Sie in dem Zeitraum von zehn Jahren vor dem 4. Dezember 2009 (d.h. mindestens im Zeitraum vom 4. Dezember 1999 bis zum 4. Dezember 2009) ohne Unterbrechung eine leitende Tätigkeit in Unternehmen des gewerblichen Personenverkehrs in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union nachweisen können (Art. 9 VO (EG) Nr. 1071/09). Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Personenkraftverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse, die im Anhang I Teil I der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, vermittelt haben. Sie sind der zuständigen Industrie- und Handelskammer grundsätzlich durch schriftliche Zeugnisse nachzuweisen,
- wenn Sie bereits als Unternehmer über eine Genehmigung für Verkehre der oben genannten Art verfügen und die erneute Erteilung Ihrer ausgelaufenen Genehmigung eine weitere gleichartige Genehmigung oder eine Genehmigung für eine andere Verkehrsart oder Verkehrsform beantragen wollen.
- wenn Sie den Abschluss einer der folgenden Ausbildungen/Studienabschlüsse nachweisen können:
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- Kaufmann/Kauffrau im Eisenbahn-/Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr,
- Verkehrsfachwirt(in),
- Betriebswirt(in) (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen,
- Diplom-Betriebswirt(in) im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn,
- Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsfach Personenverkehr der Hochschule Heilbronn,
- Diplom-Verkehrswirtschaftler(in) der Technischen Universität Dresden,
Wichtiger Hinweis: Diese bislang anerkannten Ausbildungsberufe und Studiengänge werden künftig nicht mehr den Fachkundenachweis umfassen. Jedoch hat der Gesetzgeber einen Besitzstandschutz gesetzlich verankert (Bundesratsdrucksache 773/12, Sitzung vom 1. Februar 2013). Diesen genießen Personen, die eine der genannten Ausbildungen bzw. Studiengänge bereits erfolgreich absolviert haben oder die Ausbildung bzw. das Studium vor dem 4. Dezember 2011 begonnen haben.
- wenn Sie der Erlaubnisbehörde eine Bescheinigung aus einem anderen EU-Mitgliedstaat vorlegen können, die dem Muster der Bescheinigung in Anhang III der VO (EG) Nr. 1071/09 entspricht und von hierfür ermächtigten Behörden oder Stellen erteilt wurden (Art. 21 VO (EG) Nr. 1071/09).