Das Kennzeichenrecht umfasst u.a. Marken. Dies sind Zeichen, die geeignet sind, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von den Waren eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Eine Marke gibt dem Inhaber das alleinige Recht, dieses Kennzeichen im geschäftlichen Verkehr zu nutzen. Die Marke ist ein Registerrecht. Es entsteht, bis auf wenige Ausnahmen, durch Eintragung in einem Markenregister.
Markenanmeldung und
Europäische Unionsmarke