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Immobiliardarlehens­vermittler - Sachkundeprüfung

Neben persönlicher Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen sind der Sachkundenachweis sowie eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für die Erteilung der Erlaubnis nach § 34i GewO erforderlich.
Zu erhalten ist der Sachkundenachweis, indem eine schriftliche und verkaufspraktische Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer abgelegt wird.

Kontakt

Referatsleiterin Handel, Dienstleistungen, Tourismus, stellvertretende Geschäftsführerin

Grit Lehmann

Telefon:  0351 2802-146

Mitarbeiterin Versicherungsvermittler/Dienstleistungen

Jeannine Heyden

Telefon:  0351 2802-158

Veranstaltungen und Webinare

docID: D66331