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Fördermittel im Überblick

Mittelstandsförderung ist Ausdruck politischen Willens, die größenbedingten Nachteile kleiner und mittlerer Unternehmen zu verringern und ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Die EU, der Bund und auch die Bundesländer bieten entsprechende Förderprogramme an. Dabei handelt es sich meistens um Darlehen, aber auch um nicht-rückzahlbare Zuschüsse. Gefördert werden u.a. neue Arbeitsplätze, Investitionen, Exportprojekte, der Einsatz neuer Technologien sowie Maßnahmen zur Energieeffizienz und Umweltschutz. Meist stehen ausgewählte Branchen im Vordergrund.
Als Wegweiser durch den "Förderdschungel" hat die IHK Dresden die Förderlandschaft thematisch strukturiert und Kurzübersichten zusammengestellt. Für die folgenden Bereiche gibt es die Übersichten über die wichtigsten Förderprogramme:

Die IHK Dresden unterstützt Sie neben der projektbezogenen Recherche geeigneter Fördermittel auch mit der Erarbeitung individueller Finanzierungsvorschläge für Ihr Vorhaben.

Ebenso kennen wir uns gut mit dem Antragsverfahren der zumeist sächsischen Fördermittel aus und bringen diese Kompetenzen gern für eine Durchsicht Ihrer Fördermittel-Antragsunterlagen ein. So können Fehler oder Unvollständigkeiten im Antragsverfahren vermieden werden und zeitverzögernde Rückfragen des Fördermittelgebers entfallen. Sie kommen schneller zum Erfolg.

Nutzen Sie auch unsere Finanzierungssprechtage oder vereinbaren Sie einen individuellen Termin. Bitte lassen Sie uns im Vorfeld der Beratung Ihr Unternehmenskonzept / Ihre Projektbeschreibung einschließlich Ihrer geplanten Investitionskosten (Ausfüllhilfe Kostenplanung) zukommen. Im Nachgang unserer Beratung erarbeiten wir für Ihr Projekt individuelle Finanzierungsvorschläge.

Fördergrundsätze

Bei der Antragstellung beziehungsweise Inanspruchnahme von staatlichen Mitteln sind bestimmte Bedingungen und Grundsätze zu beachten.
  • Förderungswürdigkeit
    Es sollen nur solche Vorhaben berücksichtigt werden, die volkswirtschaftlich förderungswürdig sind, die die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit des geförderten Unternehmens steigern und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
  • Bestimmungsgemäße Verwendung
    Die Darlehen und Zuschüsse dürfen nur für den vorgesehenen und im Antrag angegebenen Zweck eingesetzt werden. Bei bestimmungswidriger Verwendung sind die gewährten Darlehen oder Zuschüsse zurückzuzahlen.
  • Subsidiarität
    Staatliche Finanzhilfen werden im Allgemeinen nur dann gewährt, wenn die Durchführung des geplanten Vorhabens ohne diese Förderung wesentlich erschwert wäre oder unterbleiben würde.
  • Eigenbeteiligung
    Eine Förderung kann nur gewährt werden, wenn sich der Antragsteller in angemessenem Umfang mit eigenen Mitteln an der Finanzierung seines Vorhabens beteiligt.
  • Keine Nachfinanzierung
    Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen: das heißt, es dürfen noch keine Aufträge im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Vorhaben vergeben worden sein.
  • Antragseinreichung bei der Hausbank
    Im Allgemeinen sind die Anträge auf öffentliche Förderung (soweit nichts anderes angegeben) bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (= Hausbank) einzureichen, das die Weiterleitung an die antragsbearbeitende Institution vornimmt.
  • Ausschluss der Mehrfachförderung
    Eine Mehrfachförderung desselben Vorhabens ist in der Regel nicht möglich; dagegen können Förderungsmaßnahmen aus verschiedenen Programmen in aller Regel kumuliert werden.
  • Bankübliche Absicherung
    Soweit nicht im Einzelnen darauf hingewiesen, müssen die Förderdarlehen nach banküblichen Gesichtspunkten abgesichert werden.
  • Kein Rechtsanspruch auf Förderung
    Auf die Gewährung von öffentlichen Fördermaßnahmen besteht kein Rechtsanspruch.

Kontakt

Referentin Unternehmensfinanzierung / Förderung

Ute Zesewitz

Telefon:  0351 2802-147

Veranstaltungen und Webinare

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