Schriftliche Prüfung
Der schriftliche Prüfungsteil wird in der Regel in der Kategorie von Finanzanlagenprodukten abgelegt, für die auch die Erlaubnis beantragt werden soll. Der Prüfling soll anhand von praxisbezogenen Aufgaben nachweisen, dass er die grundlegenden fachlichen und rechtlichen Kenntnisse erworben hat und diese anwenden kann.
Gegenstand des schriftlichen Prüfungsteils sind fachliche Kenntnisse (
schriftlicher Teil) auf folgenden Gebieten, insbesondere in Bezug auf rechtliche Grundlagen und steuerliche Behandlungen:
- Beratung und Vermittlung von Finanzanlagen, die im § 34f Absatz 1 Satz 1 der GewO genannt sind (allgemeiner Teil) 30 min
- Investmentvermögen im Sinne des § 1 Satz 2 des Investmentgesetzes und die Möglichkeiten der staatlichen Förderung - Investmentfonds (Teil 1) 45 min, danach 20 min Pause
- öffentlich angebotene Anteile an geschlossenen Fonds in Form eines KG (Teil 2) 45 min
- sonstige Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes (Teil 3) 45 min
Achtung: Ablegen der Prüfung Teil 3 ist nur möglich, durch Ablegen des Teiles 2 und 3.
Grundsätzlich wird jeder Prüfungsteilnehmer am Prüfungstag mit dem allgemeinen Teil beginnen und dann zu den entsprechenden Teilen wieder anwesend sein. So wird es vorkommen, dass ein Prüfungsteilnehmer, welcher den Teil 2 ablegen möchte, nach dem allgemeinen Teil eine Stunde Pause haben wird und danach seine Prüfung fortsetzen wird. Die Zeiten werden dem Teilnehmer mit der Einladung übersandt.
Praktische Prüfung
Im praktischen Prüfungsteil wird ein simuliertes Kundenberatungsgespräch (Rollenspiel) durchgeführt. Geprüft wird auch nur der Teil, welcher bereits schriftlich belegt wurde. Der Prüfungsteilnehmer weist hierbei seine Fähigkeit nach, dass er kundengerechte Lösungen entwickeln und anbieten, Kundenprofile erstellen, Bedarfsermittlung durchführen und Produkte darstellen und dazu informieren kann (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 FinVermV). Diese praktische Prüfung wird in der Regel 20 Minuten betragen, wobei auch eine 20 minütige Vorbereitungszeit gewährt wird. Es ist angedacht, mit den praktischen Prüfungen bereits am Tag der schriftlichen Prüfung zu beginnen. Je nach Teilnehmerzahl wird die Prüfung jedoch noch am darauffolgenden Tag erfolgen. Die Terminvergabe erfolgt durch den Prüfungsausschuss und es besteht kein Anspruch auf bestimmte Prüfungszeiten!
Bewertung
Die Prüfungsordnung der IHK Dresden hat entsprechend der gesetzlichen Vorgaben die Bewertungskriterien festgelegt. Der schriftliche Prüfungsteil wird mit bestanden bewertet, wenn in allen vom Prüfling beantragten und geprüften Bereichen (Beratung und die jeweilige/n Teil/e) jeweils mindestens 50 % der erreichbaren Punkte erzielt wurden. Bereits bei einem Teil unter 50% muss die gesamte Prüfung wiederholt werden. Der praktische Prüfungsteil ist bestanden, wenn ebenfalls mindestens 50 % der erreichbaren Punkte erzielt wurden. Wurden beide Prüfungsteile bestanden, ist die Sachkundeprüfung bestanden.