Die bei der Beratung und Vermittlung von Finanzanlagen mitwirkenden Arbeitnehmer sind grundsätzlich direkt der Registerbehörde IHK zu melden und durch diese in das Finanzanlagenvermittlerregister eintragen zu lassen. Änderungen und Löschungen der Daten der Arbeitnehmer erfolgen auch auf diesem Weg.
Hier muss der Erlaubnisinhaber sicherstellen, dass die mit der Beratung und Vermittlung von Finanzanlagen beschäftigten Personen sachkundig und zuverlässig sind. Eine Prüfung dieser Voraussetzungen erfolgt durch keine Behörde, dies muss der Erlaubnisinhaber durchführen. Erst bei Hinweisen, dass diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, wird die Erlaubnisbehörde entsprechende Prüfungen vornehmen.
Für die Antragstellung nutzen Sie bitte das
Formular.