Berufsausbildung behinderter Menschen
Die Industrie- und Handelskammer Dresden hat als zuständige Stelle gemäß Berufsbildungsgesetz folgende Regelungen für die Berufsausbildung behinderter Menschen erlassen.
Regelungen der jeweiligen Berufe mit sachlich-zeitlicher Gliederung
Regelung über den Nachweis besonderer rehabilitationspädagogischer Zusatzqualifikationen für die Ausbildung behinderter Menschen
docID: D62334