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Rechtsgrundlagen:
- Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 14 Abs. 2 - Führung und Kontrolle des Ausbildungsnachweises
- Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 43 Abs. 1 Nr. 2 - Unterschrift von Ausbilder und Auszubildenden als Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung
- Änderung Berufsbildungsgesetz 2005 zu 2017
Als Service bietet Ihnen die Industrie- und Handelskammer Dresden für die Führung von Ausbildungsnachweisen entsprechend ausfüllbare PDF-Formulare als Download an. Der Ausbildungsnachweis kann am PC ausgefüllt und ausgedruckt oder handschriftlich geführt werden. Darüber hinaus kann der Ausbildungsnachweis auch als Digitales Berichtsheft geführt werden.
Ausbildungsnachweis als PDF-Formulare
docID: D56303