Regional- und Bauleitplanung
Regionalplanung
Regionalplanungen gestalten räumlich und sachlich die Grundsätze und Ziele der Raumordnung und Landesplanung insbesondere in den Teilbereichen Ökologie, Ökonomie, Infrastruktur und Siedlungsentwicklung aus. Sie sind langfristig orientiert und enthalten wesentliche Weichenstellungen, Entwicklungsmöglichkeiten aber auch Einschränkungen für die wirtschaftliche Entwicklung in allen Teilräumen. Die IHK Dresden vertritt in Planungsprozessen die Interessen der Wirtschaft im Allgemeinen und einzelner Unternehmen im Speziellen.
Regionalplanungen gestalten räumlich und sachlich die Grundsätze und Ziele der Raumordnung und Landesplanung insbesondere in den Teilbereichen Ökologie, Ökonomie, Infrastruktur und Siedlungsentwicklung aus. Sie sind langfristig orientiert und enthalten wesentliche Weichenstellungen, Entwicklungsmöglichkeiten aber auch Einschränkungen für die wirtschaftliche Entwicklung in allen Teilräumen. Die IHK Dresden vertritt in Planungsprozessen die Interessen der Wirtschaft im Allgemeinen und einzelner Unternehmen im Speziellen.
Bauleitplanung
Bauleitplanungen dienen der Vorbereitung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke in den Gemeinden. Bei der Aufstellung von (vorhabenbezogenen) Bebauungsplänen, Planfeststellungen, Raumordnungsverfahren, Regionalplänen, Braunkohlenplänen, ausgewählten Einzelvorhaben, ländlichen Neuordnungen oder städtebaulichen Satzungen ist die Beachtung öffentlicher Belange unerlässlich. Die IHK Dresden ist als deren Träger regelmäßig beteiligt und vertritt mittels Stellungnahmen die Interessen der Wirtschaft. Von kommunalen Bauleitplanungen betroffene Unternehmen können bei der IHK Dresden Informationen über Planungsinhalte, eventuelle Konsequenzen sowie eine Beratung über Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Planung erhalten.
Bauleitplanungen dienen der Vorbereitung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke in den Gemeinden. Bei der Aufstellung von (vorhabenbezogenen) Bebauungsplänen, Planfeststellungen, Raumordnungsverfahren, Regionalplänen, Braunkohlenplänen, ausgewählten Einzelvorhaben, ländlichen Neuordnungen oder städtebaulichen Satzungen ist die Beachtung öffentlicher Belange unerlässlich. Die IHK Dresden ist als deren Träger regelmäßig beteiligt und vertritt mittels Stellungnahmen die Interessen der Wirtschaft. Von kommunalen Bauleitplanungen betroffene Unternehmen können bei der IHK Dresden Informationen über Planungsinhalte, eventuelle Konsequenzen sowie eine Beratung über Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Planung erhalten.
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