Versteigerungen sind eine Form des Vertriebes. Bei ihnen wird häufig mit besonders attraktiven Angeboten geworben. Dadurch entsteht eine Wettbewerbssituation zum lokalen stationären Einzelhandel, die es zu überwachen gilt. Dabei unterstützt die IHK die zuständigen Ordnungsbehörden.
Jede Versteigerung muss bei der zuständigen Ordnungsbehörde und der jeweiligen Industrie- und Handelskammer angezeigt werden.
Rechtsgrundlagen sind die Gewerbeordnung (GewO) § 34 b Versteigerergewerbe und dieVerordnung über gewerbsmäßige Versteigerungen (VerstV).