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Anerkennung und Gleichstellung von Meisterabschlüssen

Die Anerkennung der Gleichwertigkeit von in der DDR erworbenen Meisterabschlüssen kann auf Antragstellung von der zuständigen Stelle (IHK) festgestellt werden.
Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:
  • formlose Antragstellung
  • beglaubigte Kopien von Meisterzeugnis und Meisterurkunde

Kontakt

Referatsleiter Prüfungswesen

Steffen Bloßfeld

Telefon:  0351 2802-690
docID: D41660