Einigungsstelle
Die Einigungsstelle hat die Aufgabe, in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten eine gütliche Einigung anzustreben. Sie soll es ermöglichen, ohne Inanspruchnahme der Gerichte bürgerliche Rechtsstreitigkeiten einfach und kostensparend beizulegen. Die Einigungsstelle ist mit einem Juristen, der die Befähigung zum Richteramt hat, als Vorsitzenden und zwei sachverständigen Gewerbetreibenden als Beisitzer besetzt. Sie tagt in der Regel einmal im Monat in den Geschäftsräumen der Kammer.