Wer kann gefördert werden?
Bewerben um ein Weiterbildungsstipendium der Begabtenförderung berufliche Bildung kann sich, wer:
- eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) abgeschlossen hat,
- die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser bestanden hat
oder
bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen ist
oder
ihre/seine Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann,
- weder Hochschulabsolvent/in ist,
- zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist. Es besteht die Möglichkeit einer Aufnahme auch nach Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn Anrechnungszeiten, wie z.B. Grundwehr- oder Zivildienst, Mutterschutz oder Elternzeit, nachgewiesen werden können. Die Anrechungsfähigkeit dieser Zeiten ist auf drei Jahre begrenzt.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel - berufsbegleitende Maßnahmen:
- der Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
- die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in, Fachwirt/in, Fachkaufmann/Fachkauffrau),
- der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen (z. B. Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement).
- berufsbegleitende Studiengänge, wenn eine Berufstätigkeit von mindestens 15 Wochenstunden vorliegt und der gewählte Studiengang auf die Ausbildung und Berufstätigkeit aufbaut.
Bereits begonnene Weiterbildungen können nur anteilig gefördert werden, wenn sie nach der Beantragung der Aufnahme beginnen, in dem Aufnahmeantrag bereits benannt werden und nach Aufnahme noch mindestens 6 Monate laufen.
Was kann nicht gefördert werden?
- Nicht förderfähig sind Umschulungen und Zweitausbildungen oder Bildungsmaßnahmen, die erkennbar auf einen Berufswechsel gerichtet sind.
- Ein begonnenes Studium an Hoch- und Fachschulen kann nicht gefördert werden.
Wie hoch ist die Förderung und wie lange wird gefördert?
Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse bis zu 8.100 Euro erhalten. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.
Wie und wo bewirbt man sich?
Ansprechpartnerin in allen Fragen der Begabtenförderung beruflicher Bildung ist diejenige zuständige Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis einer/s Bewerberin/s eingetragen war. Die IHK Dresden ist eine dieser Stellen.
Weitere Informationen auch unter
http://www.sbb-stipendien.de/.