Schlichtungsstelle - Hilfestellung bei Rechtsstreitigkeiten im Ausbildungsverhältnis
Wer ist antragsberechtigt?
Der Ausschuss wird nur auf Antrag des Ausbildenden oder Auszubildenden tätig, wenn das bestehende Berufsausbildungsverhältnis bei der IHK Dresden eingetragen ist. Ist ein Beteiligter minderjährig, so kann der Antrag nur von den gesetzlichen Vertretern gestellt werden.
Der Ausschuss wird nur auf Antrag des Ausbildenden oder Auszubildenden tätig, wenn das bestehende Berufsausbildungsverhältnis bei der IHK Dresden eingetragen ist. Ist ein Beteiligter minderjährig, so kann der Antrag nur von den gesetzlichen Vertretern gestellt werden.
Wo und wie stelle ich den Antrag?
Der Antrag ist schriftlich bei der IHK Dresden einzureichen. Die Grundlage zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens bildet die Verfahrensordnung des Schlichtungsausschusses der IHK Dresden. Die Verhandlung vor dem Ausschuss ist nicht öffentlich. Das Verfahren ist gebührenfrei. Jeder Beteiligte trägt die ihm durch das Verfahren entstandenen Kosten selbst.
Der Antrag ist schriftlich bei der IHK Dresden einzureichen. Die Grundlage zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens bildet die Verfahrensordnung des Schlichtungsausschusses der IHK Dresden. Die Verhandlung vor dem Ausschuss ist nicht öffentlich. Das Verfahren ist gebührenfrei. Jeder Beteiligte trägt die ihm durch das Verfahren entstandenen Kosten selbst.
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docID: D6019