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Wichtiger Hinweis!
Nach Änderung des §36 BBiG müssen Ausbildungsverträge nicht mehr im Original bei der IHK Dresden eingereicht werden. Damit entfällt auch die Siegelung der Ausbildungsverträge durch die IHK Dresden. Bitte fügen Sie jedoch dem Antrag auf Eintragung des Berufsausbildungsverhältnisses (weiterhin als Original) mindestens eine Kopie der Vertragsniederschrift bei. Möchten Sie die Vertragsunterlagen elektronisch einreichen, dann nutzen Sie bitte die Möglichkeit der verschlüsselten Übertragung per DE-Mail an bildung@ihk-dresden.de-mail.de.Berufsausbildungsvertrag
PDF-Datei, optimiert für Internet Explorer und Adobe ReaderÄnderungsvertrag
Anderungen zu einem bestehenden Ausbildungsverhältnis (wie z.B. Verkürzung, Verlängerung, Berufswechsel, …).Zusatzvereinbarung Inland/Ausland
Bei Auslandsaufenthalten von mehr als 4 Wochen ist mit diesem Formular die Ausbildung im Ausland anzuzeigen. (§ 2 Abs. 3 BBiG in Verbindung mit § 76 Abs. 3 BBiG)Zum korrekten Ausfüllen der Vertragsunterlagen beachten Sie bitte die aktuellen Berufsschulstandorte sowie die Angemessenheit der Ausbildungsvergütung, die nach Berufsbildungsgesetz ein wesentlicher Vertragsbestandteil und damit Voraussetzung einer Eintragung ist.
Bitte beachten Sie bei Vertragsabschluss auch das aktuelle Merkblatt zur Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.
docID: D5504