Die IHK Dresden hat den gesetzlichen Auftrag, Sachverständige für wirtschaftliche und technische Fachgebiete öffentlich zu bestellen. Diese werden von Gerichten, Versicherungen oder Wirtschaftsunternehmen zu Rate gezogen, um strittige Situationen richtig einzuordnen, unberechtigte Ansprüche abzuwehren oder berechtigte Forderungen durchzusetzen. Bei der Überprüfung der persönlichen und fachlichen Eignung von Antragstellern sowie bei der Bearbeitung von Beschwerden über öffentlich bestellte Sachverständige steht der Sachverständigenausschuss der IHK beratend zur Seite. So prüfen die Mitglieder Gutachten, erstatten Berichte, führen Fachgespräche, wirken in Beschwerdegremien, liefern Meinungsbilder und leisten damit einen wichtigen Beitrag für die Qualität und das Ansehen der öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen.
Petra Hänig
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