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Technologieeinsatz und Innovationen

Die Fördermittel- und Finanzierungsberatung der IHK Dresden bietet die Möglichkeit, aus der Menge der Förderprogramme das Programm zu finden, das aufgrund der gegebenen Bedingungen in Ansatz gebracht werden kann. Dabei kommt es auf den richtigen "Finanzierungsmix" zwischen Eigenmitteln, Darlehen und Zuschüssen an.

Beratungsförderung

 

Betriebsberatung/Coaching (SAB)

Ziele und Maßnahmen
Gefördert werden Beratungen und Coachings u. a. zur:
  • Strategieentwicklung
  • In- und Ausländische Märkte
  • Digitalisierung von Geschäftsmodellen
  • Personalentwicklung und Fachkräftesicherung
  • Wissensbilanz
  • Unternehmensnachfolge
  • Umweltberatung
Von Förderung ausgeschlossen ist z. B.:
  • Einführung und Aktualisierung von Qualitätsmanagementsystemen, Buchführungsarbeiten und die Ausarbeitung von Verträgen sowie Steuer- und Rechtsberatung
Begünstigte
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Förderkonditionen
  • nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (Direktverfahren)
  • bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Einschaltung eines Qualitätssicherers
  • Umfang: 
    • max. 350 Euro pro Tag max. 8.000 Euro pro Kalenderjahr 
    • bei den Schwerpunkten Außen-wirtschaft, Personalentwicklung und Fachkräftesicherung sowie Unternehmensnachfolge maximal 10.000 Euro pro Kalenderjahr
Antragstellung
  • Antragstellung über Qualitätssicherer:
    • zugelassenes Unternehmen übernimmt Qualitätssicherung (Kontaktdaten der Qualitätssicherer zu finden unter Förderrichtlinien)
    • Inhalt der Qualitätssicherung sind:
      • Feststellung des Beratungsbedarfs
      • Vorschlag eines geeigneten Beraters
      • Qualitätssicherung der Beratung
  • Antragsstellung über Sächsische Aufbaubank (Direktverfahren):
    • eigene Auswahl eines Beraters, Darlegung bestimmter Berater-voraussetzungen zur Qualitäts-sicherung bei Antragstellung (siehe Antragsunterlagen)
    • Einreichung eines Kurzberichtes mit Situationsbeschreibung des Unternehmens
    • SAB prüft Qualität des Beraters
    • nach Abschluss der Beratung Einrei-chung eines Abschlussberichtes bei der SAB mit Tätigkeitsnachweis und der Handlungsempfehlung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Kontoauszug (Nachweis für Rechnungsbezahlung)
weitere Informationen

 

BMWK-Innovationsgutscheine (go-inno)

Ziele und Maßnahmen
  • gefördert werden externe Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen sowie zur Unterstützung der Verringerung ihres Rohstoff- und Materialeinsatzes
  • go-innovativ - Innovationsberatung zur Professionalisierung Ihres Innovationsmanagements
Begünstigte
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial, weniger als 100 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro
Förderkonditionen
  • Mit dem Gutschein können bis zu 50 Prozent der Ausgaben (maximal bis zu 1.100 EUR pro Beratertag) für die externe Beratungsleistung abgedeckt werden.
  • Förderung erfolgt für verschiedene Leistungsstufen:
Leistungsstufen
Leistungsstufe maximale Tagewerke maximaler Wert in Euro
Potenzialanalyse 10 5.500,00
Realisierungskonzept 25 13.750,00
 Antragstellung
  • Ein Antragsverfahren ist nicht erforderlich, sondern erfolgt bei dem für die Region zugelassenen Berater.
  • Die Auszahlung des Gutscheinwertes an das Beratungsunternehmen erfolgt, wenn der Verwendungsnachweis mit positivem Ergebnis geprüft wurde.
  • Die Dokumentation der Leistungserbringung (Verwendungsnachweis) ist innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der jeweiligen Leistungs-stufe auf einem von der Bewil-ligungsbehörde bereitgestellten Formblatt zu erbringen.
weitere Informationen

 

go-digital (BMWK)

Ziele und Maßnahmen
  • gefördert werden externe Beratungsleistungen in folgenden fünf Modulen:
    • IT-Sicherheit
      Risiko- und Sicherheitsanalyse, Maßnahmen zur Initiierung und Optimierung des betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystems
    • Digitale Markterschließung
      Entwicklung einer Online-Marketing-Strategie
    • Digitalisierte Geschäftsprozesse
      Einführung von E-Business-Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse 
    • Digitalisierungsstrategie
      Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle oder -prozesse
    • Datenkompetenz
      Erfassen und Erzeugen von Daten, Datenaus- und -verwertung, Einsatz von KI
Begünstigte
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial, weniger als 100 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro
Förderkonditionen
  • die Förderquote beträgt 50 Prozent (maximal bis zu 1.100 Euro pro Beratertag [BT]) 
  • Förderumfang maximal 30 Tage in einem Zeitraum von sechs Monaten
    • Bis zu drei BT Potentialanalyse
    • Bis zu sechs BT sachverständiger Dritter in der Umsetzung
    • Zwei BT für IT-Sicherheit-Pflichtberatung!
    • Die max. 30 BT können auf mehrere Module aufgeteilt werden
Antragstellung
  • Antragsverfahren in zwei Teilschritten
  • Zuerst Beratervertrag mit autorisierten Berater nebst Antragsformular und weiterer Unterlagen
  • Schritt zwei über das Antragsportal easy-Online. Damit wird der "Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung (AZA)" ausgelöst.
weitere Informationen

Darlehen

 

ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (KfW)

Ziele und Maßnahmen
  • Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln im Zusammenhang eines Digitalisierungs- und Innovationsvorhabens, z. B.:
    • Integration von CRM-Systemen an das MES (Manufacturing Execution System; Digitale Kundenschnittstelle)
    • Einführung von Mensch-Maschinen-Interaktion in der Produktion
    • Aufbau der Infrastruktur für die Erhebung und Analyse großer Datenmengen (Big Data-Anwendungen)
    • Initialisierungsaufwand für die Nutzung von Cloudtechnologie
Begünstigte
  • Innovative mittelständische Unter-nehmen und Freiberufler, junge Unternehmer in Gründung,
  • Innovative größere mittelständische Unternehmen (mehrheitlich in Privatbesitz, Gruppenumsatz maximal 500 Mio. Euro)
  • Freiberufler
  • Erfüllung des Innovationskriteriums gemäß Merkblatt KfW    
Förderkonditionen
  • Finanzierung von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und Betriebsmittel
  • Mindestkreditbetrag 25.000 Euro
  • Maximalbetrag 25 Mio. Euro pro Vorhaben
    • Laufzeit bis zehn Jahre
    • Bankübliche Sicherheiten
Antragstellung
  • Antragstellung vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank
  • Antragsformular online unter https://www.kfw.de oder bei Ihrer Hausbank
  • Zur Vorbereitung des Bankgespräches empfiehlt die KfW die Anfertigung eines Unternehmenskonzeptes mit Investitionsplan, Rentabilitätsvorschau und Liquiditätsplan.
weitere Informationen

 

ERP-Mezzanine für Innovation (KfW)

Ziele und Maßnahmen
  • zinsverbilligtes Mezzaninprogramm (Fremd- und Nachrangkapital) zur Finanzierung von marktnaher Forschung und der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren/Prozesse oder Dienstleistungen sowie ihrer wesentlichen Weiterentwicklung
  • Förderung von vorhabenspezifischen Betriebsmitteln (Ansatz alternativ: Kosten in Höhe von maximal 200 Prozent der vorhabenbezogenen Personalkosten), Investitionen (AfA bzw. Leasingaufwand im Projekt) 
Begünstigte
  • private Unternehmen und Freiberufler, die seit mindestens zwei Jahren am Markt aktiv sind
  • Gruppenumsatz maximal 500 Mio. Euro
Förderkonditionen
  • Finanzierung von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten
  • Mindestkreditbetrag 25.000 Euro
  • maximal 5 Mio. Euro pro Vorhaben
  • Fremdkapitaltranche: max. zehn Jahre
  • Nachrangtranche: max. zehn Jahre bei sieben tilgungsfreien Anlauf-jahren
  • Mindestlaufzeit für Paketfinanzierungen (Fremdkapital- und Nachrangtranche) beträgt sechs Jahre; für reine Fremdkapital-finanzierungen zwei Jahre
Anzahl der Tranchen
Umsatz Finanzierungspaket
bis 50 Mio. Euro 60 % Nachrangkapital
40 % Fremdkapital
über 50 Mio. Euro 50 % Nachrangkapital
50 % Fremdkapital
Antragstellung
  • Antragstellung vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank
weitere Informationen

Externe FuE-Dienstleistungen

 

Innovationsprämie (SAB)

Ziele und Maßnahmen
  • Inanspruchnahme externer FuE-Dienstleistungen für die Entwicklung neuer oder der Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, externe technische Unterstützung in der Umsetzungsphase, z. Bsp.:
    • externe wissenschaftliche Arbeiten im Vorfeld einer Produkt-, Verfahrens- oder Dienstleistungsinnovation, wie zum Beispiel technologiebezogene Marktforschung, Durchführbarkeitsstudien, Werkstoffstudien, Studien zur Fertigungstechnik
    • externe umsetzungsorientierte FuE-Tätigkeiten im Sinne technischer Unterstützung und Transferdienste, die überwiegend beratenden Charakter haben und darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen bis zur Markt- oder Fertigungsreife auszugestalten, zum Beispiel Konstruktionsleistungen, Designleistungen, Produkttests zur Qualitätssicherung und Umweltverträglichkeit, Laborleistungen und vorbereitende Maßnahmen zur Zertifizierung
Begünstigte
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Handwerksbetriebe und Ingenieurdienstleister im Freistaat Sachsen
Förderkonditionen
  • förderfähig sind Ausgaben für FuE-Dienstleistungen von Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und privatwirtschaftlichen Anbietern 
  • für externe FuE-Dienstleistungen maximal 50 Prozent Zuschuss 
  • maximal 40.000 Euro Zuschuss pro Kalenderjahr 
  • pro Kalenderjahr maximal zwei Innovationsprämien
Antragstellung
  • Antragstellung vor Beginn des Vorhabens
  • Abschluss des Vorhabens innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung
  • Auszahlung der Mittel im Erstattungsprinzip
weitere Informationen

 

Digital Jetzt (BMWK)

Ziele und Maßnahmen
  • Projekte zur Umsetzung der Digitalisierung im Unternehmen
  • Investitionen in digitale Technologien - Vorhabensspezifische Soft- und Hardware - Modul 1
  • Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen - Modul 2
Begünstigte
  • Mittelständische Unternehmen aus allen Bereichen mit 3 bis 499 Beschäftigten
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
Förderkonditionen
  • Zuschuss in Höhe von:
    • bis 50 Beschäftigte bis zu 40 Prozent
    • bis 250 Beschäftigte bis zu 35 Prozent
    • bis 499 Beschäftigte bis zu 30 Prozent
  • maximale Fördersumme 50.000 Euro pro Unternehmen
  • Modul 1 minimale Fördersumme 17.000 Euro
  • Modul 2 minimale Fördersumme 3.000 Euro
  • Förderzeitraum max. 12 Monate
Antragstellung
  • Antragseinreichung im Förderportal
  • Monatlich im Zufallsverfahren (Losverfahren) unter registrierten Unternehmen Kontingent-zuweisung bis zur Erschöpfung des jeweils monatlichen Förderbudgets
  • Nicht ausgewählte Unternehmen können im Folgemonat erneut am Zufallsverfahren teilnehmen 
weitere Informationen

 

Digitalisierung Zuschuss (SAB)

Ziele und Maßnahmen
  • Investitionen in Internettechno-logien, die über das übliche Maß an Kommunikation, Vertrieb, Verkauf und Werbung hinausgehen und damit zur Optimierung interner Prozesse dienen und neue Absatz-möglichkeiten für die Unternehmen erschließen:
    • Planung, Konzipierung und Vorbereitung von E-Business-Projekten (bis fünf Tagewerke externer Beratungsleistung, maximal förderfähiges Berater-honorar 900 Euro/Tag)
    • Fremdleistungen bei der technischen Realisierung  
    • Neuerwerb projektspezifischer Soft- und Hardware 
    • Fremdleistungen zur Einführung der entwickelten Lösungen in die betriebliche Praxis (Beispiel: Schulung der Nutzer), maximal 20 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben 
Begünstigte
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Förderkonditionen
  • Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent, maximale Zuschusshöhe 50.000 Euro
  • Bonusförderung: 10 Prozent, wenn das Unternehmen mindestens für die Dauer des geförderten Vorhabens tarifliche oder tarifgleiche Löhne zahlt 
  • Projektumsetzung sollte innerhalb von zwölf Monaten erfolgen
  • eine Förderung kann innerhalb von drei Jahren nur einmal gewährt werden
Antragstellung
  • Antragstellung vor Beginn des Vorhabens bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) zwischen Antragsteller und Dienst-leister dürfen keine persönlichen oder wirtschaftlichen Verflech-tungen bestehen
weitere Informationen

 

Markteinführung innovativer Produkte und Produktdesign (SAB)

Ziele und Maßnahmen
  • Markteinführung - Zuschuss
    • Anpassung/Verbesserung an Prototypen/Musterverfahren/Dienstleistungen
    • Schutz eigener FuE-Ergebnisse
    • Design-, Marketing-, Vertriebsleistungen
    • erstmalige Normierung, Zertifizierung oder Standardisierung
    • Instrumente/Ausrüstungen zur Herstellung eines Serienmusters oder einer Nullserie
    • einmalige Teilnahme an einer Messe
  • Marktbearbeitung - Darlehen - Aktuell ist eine Darlehensrichtlinie für ein Nachfolgeprogramm in Arbeit. 
    • Investitionen in Anlagen und Geräte
    • Anpassungs- und Entwicklungsleistungen
    • Aufrechterhaltung gewerblicher Schutzrechte/Erneuerung von Zertifizierungen und Normierungen
    • Personalausgaben eines Marketing-, Vertriebs- oder Designassistenten
    • Betriebsmittel
    • Sonstige betriebliche Aufwendungen
Begünstigte
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Förderkonditionen
  • Markteinführung
    • Bewilligungszeitraum max. 15 Monate
    • Förderhöchssätze:
      • 60 Prozent für kleine und junge Unternehmen, d.h. Eintragung der Gründung innerhalb der vergangenen fünf Jahre
      • 50 Prozent für kleine Unternehmen
      • 40 Prozent für mittlere Unternehmen
      • Bonusförderung: 10 Prozent, wenn das Unternehmen mindestens für die Dauer des geförderten Vorhabens tarifliche oder tarifgleiche Löhne zahlt ODER das Projekt einen maßgeblichen Beitrag zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit leistet
    • zuwendungsfähig sind Ausgaben für z. Bsp.:
      • Begrenzung der direkten Gesamtausgaben auf 200.000 Euro zzgl. 7 Prozent der direkten Gesamtausgaben pauschal für indirekte Kosten
      • Begrenzung einzelner direkter Ausgaben auf jeweils 50.000 EUR für:
        • Personalausgaben einschließlich Arbeitgeberanteil
        • Anpassungs- und Verbesserungsarbeiten
        • Erwerb von Instrumenten, Ausrüstung, Fremdleistungen und Sachausgaben zur Herstellung der Nullserie/Serienmuster
  • Marktbearbeitungsphase
    • Aktuell ist eine Darlehensrichtlinie für ein Nachfolgeprogramm in Arbeit. 
Antragstellung 
  • Antragstellung vor Beginn des Vorhabens bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB)
  • Sicherstellung der Gesamtfinanzierung 
weitere Informationen

 

Technologietransferförderung (SAB)

Ziele und Maßnahmen
Erwerb technologischen Wissens zur Realisierung neuer oder verbesserter Produkte/Verfahren, auch Anpassungsentwicklungen und Beratungsleistungen
  • Investitionen für Technologieerwerb von Technologiegebern; z. B.:
    • der Erwerb von Patentrechten, Lizenzen, Know-how oder nicht patentiertem Fachwissen,
    • Anpassungsentwicklung für Weiterentwicklung/Anpassung des erworbenen technologischen Wissens 
    • Kosten für Auftragsforschung zur Weiterentwicklung des erworbenen technologischen Wissens bis zu einer Höhe von 400.000 Euro 
    • Personalkosten für beim Technologienehmer beschäftigte Forscherinnen und Forscher, Technikerinnen und Techniker und sonstiges am Projekt beteiligtes Personal
    • Vorhabenbezogene Gemeinkosten als als Pauschalfinanzierung der indirekten Kosten in Höhe von 25 Prozent auf die direkten Kosten
  • Beratungsleistungen; z. B.:
    • Projektmanagement, Innovationsberatungs- und Transferdienste
    • technische Unterstützung
    • Schulung von Mitarbeitern
Begünstigte
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als Technologienehmer
Förderkonditionen
  • maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten
  • Das Projekt soll nicht länger als 18 Monate dauern. 
Antragstellung
  • Antragstellung vor Beginn des Vorhabens bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB)
  • Technologiegeber/-mittler darf in keinem gesellschaftsrechtlichen oder personellen Bezug zum Antragsteller stehen
  • Nachweis der Marktgängigkeit anhand Verwertungskonzept/ Vermarktungsstrategie
weitere Informationen

 

FuE Projektförderung (SAB)

Ziele und Maßnahmen
  • Forschungsprojekte, im Verbund mit Unternehmen und Forschungseinrichtungen oder als Einzelprojekte, die der Entwicklung neuer Produkte und Verfahren dienen sowie die Errichtung einer Pilotlinie welche für die industrielle Forschung und insbesondere die Validierung von technologischen Grundlagen notwendig ist, um Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mit Blick auf eine sich anschließende wirtschaftlich tragfähige industrielle Fertigung zu optimieren
  • Pilotlinienprojekte müssen einem der Zukunftsfelder Umwelt, Rohstoffe, Digitales, Energie, Mobilität oder Gesundheit gemäß der Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen zugeordnet werden können.
  • unterstützt werden u. a.:
    • Personalkosten für Forscher und Techniker, soweit diese mit dem Vorhaben beschäftigt sind 
    • Kosten für Instrumente, Ausrüstung sowie die Errichtung einer Pilotlinie, soweit und solange diese für das Vorhaben genutzt werden 
    • Kosten für Auftragsforschung, sofern diese nicht Hauptbestandteil der Gesamtkosten sind
    • Erwerb technischen Wissens und zu Marktbedingungen von unabhängigen Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente, sofern diese nicht Hauptbestandteil der Gesamtkosten sind 
    • Gemeinkosten, die unmittelbar durch das Forschungsvorhaben entstehen 
    • sonstige vorhabenbezogene Betriebsausgaben/Betriebskosten einschließlich Material
    • 60 Prozent der Patentierungskosten (nur bei kleinen und mittleren Unternehmen)
Begünstigte
  • kleine und mittlere der gewerblichen Wirtschaft 
  • im Verbund auch Großunternehmen und Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen
Förderkonditionen - Basisförderung und Aufschläge

FuE-Einzelprojekte
  • für Vorhaben der experimentellen Entwicklung:
    • 40 Prozent für kleine Unternehmen
    • 30 Prozent für mittlere Unternehmen
  • für Vorhaben der industriellen Forschung:
    • 65 Prozent für kleine Unternehmen
    • 55 Prozent für mittlere Unternehmen
FuE-Verbundprojekte
  • für Vorhaben der experimentellen Entwicklung:
    • 55 Prozent für kleine Unternehmen
    • 45 Prozent für mittlere Unternehmen
    • 35 Prozent für Nicht-KMU
  • für Vorhaben der industriellen Forschung:
    • 80 Prozent für kleine Unternehmen
    • 70 Prozent für mittlere Unternehmen
    • 60 Prozent für Nicht-KMU
  • Zuschuss kann um 5 Prozent erhöht werden, wenn Projekte besonders bedeutsam sind oder das Unternehmen erstmals FuE-Kapazitäten in Sachsen aufbaut/bedeutsam erweitert oder das Unternehmen jünger als 5 Jahre ist oder wenn das Projekt einen maßgeblichen Beitrag zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit leistet.
  • Projektlaufzeit maximal 36 Monate
Antragstellung 
  • Antragstellung vor Beginn des Vorhabens bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB)
  • zunächst Vorhabensidee - nach Bestätigung dieser Idee wird der Antrag gestellt 
weitere Informationen

 

ZIM - Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (BMWi)

Ziele und Maßnahmen
FuE-Projekte zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen
  • ZIM-Einzelprojekte:
    • einzelbetriebliche FuE-Projekte von Unternehmen (EP), maximale zuwendungsfähige Kosten 550.000 Euro
  • ZIM-Kooperationsprojekte (KP):
    • FuE-Kooperationsprojekte zwischen mind. 2 Unternehmen (KU), je Teilprojekt max. 450.000 Euro Kosten
    • FuE-Kooperationsprojekte zwischen mindestens einem Unternehmen und mindestens einer Forschungseinrichtung, je Teilprojekt maximal 220.000 Euro Kosten
  • ZIM-Innovationsnetzwerke:
    • Kooperationsnetzwerke mit mindestens sechs Unternehmen als nationales Netzwerk sowie vier Unternehmen und mindestens zwei ausländische mittelständische Unternehmen und eine ausländische Einrichtung als internationales Netzwerk
  • Leistungen zur Markteinführung:
    • "Innovationsberatungsdienste" und "innovationsunterstützende Dienstleistungen", maximal Gesamtkosten 60.000 Euro, bis 50 Prozent Zuschuss 
  • Durchführbarkeitsstudien:
    • Kleinstunternehmen, junge Unter-nehmen (bis 10 Jahre seit Gründung), Erstbewilligungsempfänger, bis 70 Prozent Zuschuss
Begünstigte
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten
  • öffentliche und gemeinnützige private Forschungseinrichtungen in Deutschland als Partner eines im Kooperationsprojekt geförderten KMU
Förderkonditionen
  • Zuschüsse für Unternehmen von zu den förderfähigen Kosten der FuE-Projektleistungen, je nach Unternehmensgröße:
  • Zuschüsse für Innovationsnetzwerke degressiv gestaffelt über maximal drei Jahre
Antragstellung 
  • Antragstellung beim zuständigem Projektträger vor Beginn der Projektarbeit
weitere Informationen

 

WIPANO - Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen

Ziele und Maßnahmen
Wissens- und Technologietransfer durch Förderung von Projekten zur:
  • Patentierung und Verwertung
    • LP 1 Detailprüfung hinsichtlich Neuheit
    • LP 2 Detailprüfung hinsichtlich wirtschaftlicher Verwertung
    • LP 3 (Strategie-) Beratung und Unterstützung zur Schutzrechtsanmeldung
    • LP 4 Patentanmeldung (Amtsgebühren und Ausgaben für Patentanwälte) 
    • LP 5 Aktivitäten zur Verwertung
    • LP 6 Portfolioverwaltung (nur für Öffentliche Forschung - Verwertungsförderung)
    • LP 1 und LP 2 sowie LP 4 sind zwingend durchzuführen!
  • Normung und Standardisierung:
    • nur als Kooperationsprojekte mit mindestens einem öffentlich grundfinanzierten Forschungs-partner - dabei dürfen nicht mehr als 70 Prozent der zuwendungs-fähigen Personenmonate aller Partner auf die Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen entfallen
Begünstigte
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Haupterwerb
  • Unternehmen der freien naturwissenschaftlich-technischen Berufe
  • bei erstmaliger Schutzrechtsan-meldung oder wenn die letzte Schutzrechtsanmeldung mehr als drei Jahre zurückliegt
Förderkonditionen
  • "Unternehmen" - Patente
    • Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
    • max. 24 Monate Laufzeit 
    • Die Zuwendungssumme ist wie folgt aufgeteilt:
      • LP 1 800 Euro
      • LP 2 800 Euro
      • LP 3 1.000 Euro
      • LP 4 10.000 Euro
      • LP 5 4.000 Euro
    • Mehrausgaben in einzelnen LP können durch Minderausgaben in anderen LP (ausgenommen LP 4) im Rahmen der Gesamtzuwendung gedeckt werden. 
    • Der Übertrag darf 50 Prozent der regulären Höchstförderung (max. 16.575 Euro) der zur Deckung herangezogenen LP nicht übersteigen.
  • "Normung und Standardisierung" 
    • Zuschuss in Höhe von:
      • 70 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten für Unternehmen - bis 40.000 Euro 
      • Förderzeitraum in der Regel bis 24 Monate
Antragstellung
  • Erstellung der förmlichen Förder-anträge über das Elektronische Formular-System "easy-online
weitere Informationen

 

KMU-innovativ (BMBF)

Ziele und Maßnahmen
  • Spitzenforschung in wichtigen Zukunftsbereichen innerhalb der Technologiefelder (Auszug):
    • Bioökonomie
    • Elektronik; Autonomes elektrisches Fahren
    • Informations- und Kommuni-kationstechnologien
    • Photonik 
    • Produktionstechnologie
    • Technologien für Ressourcen- und Energieeffizienz
    • Mensch-Technik-Interaktion
    • Zivile Sicherheit
    • Medizintechnik
  • Förderung erfolgt themenoffen
  • Voraussetzung sind Exzellenz und Innovationsgrad des geförderten Projektes sowie hohe Verwertungs-chancen
Begünstigte
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Kompetenz auf dem jeweiligen Technologiefeld
  • Förderung von Verbünden unter Beteiligung mehrerer KMU und/oder Forschungseinrichtungen und/oder Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, ist möglich
  • Über ein Einstiegsmodul werden KMU unterstützt, die bisher noch keine oder wenig Erfahrung mit dem Aufsetzen von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Rahmen der BMBF-Förderung haben. 
Förderkonditionen
  • Zuschüsse für Unternehmen bis 50 Prozent zu den förderfähigen Kosten der FuE-Projektleistungen 
Antragstellung
  • Beratung durch Lotsendienst bei der BMBF-Förderberatung
  • Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden
  • Einreichungsfrist jeweils 15. April und 15. Oktober des Jahres
  • Bewertungsstichtag für Einstiegsmodul beachten  
  • Begutachtung der Projektskizze; nach positiver Bewertung Einreichung Förderantrag 
weitere Informationen

Beschäftigung von hochqualifiziertem Personal

 

MINT Fachkräfteprogramm (Innovationsassistenten/Innovationsmanager) (SAB)

Ziele und Maßnahmen
Personalkostenzuschuss für die Umsetzung von innovativen und technologieorientierten Vorhaben
Gefördert werden Innovationsassisten und Innovationsmanager
  Begünstigte
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte in Sachsen
Förderkonditionen
  • Innovationsassistenten
    • 50 Prozent Zuschuss für mindestens zwölf bis maximal 30 Monate
    • förderfähige Personalausgaben pro Person und Beschäftigungsjahr bis zu 70.000 Euro
    • unbefristete Neueinstellung von jungen Akademikern, welche ihren qualifizierten Abschluss innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren vor Beginn des geförderten Beschäftigungsverhältnisses erworben haben
    • bearbeitet ein Forschungs- und Entwicklungs-Thema mit innovativem, technologieorientiertem Inhalt
  • Innovationsmanager
    • 50 Prozent Zuschuss für mindestens sechs bis maximal 30 Monate
    • förderfähige Personalausgaben pro Person und Beschäftigungsjahr bis zu 85.000 Euro
    • erfahrenes Personal, welches eine abgeschlossene wirtschafts-, natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Ausbildung oder eine Ausbildung in den Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften an einer Hochschule oder Berufsakademie absolviert hat
    • erfüllt die Aufgabe, im Unternehmen ein betriebliches Innovationsmanagement im Sinne von Prozess- oder Organisationsinnovationen einzuführen
  • maximal zwei Personen pro Unternehmen 
Antragstellung 
  • Antragstellung vor Beginn des Vorhabens bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB)
weitere Informationen

 

MINT Fachkräfteprogramm (InnoTeam) (SAB)

Ziele und Maßnahmen
Förderung der Zusammenarbeit von Unternehmen und Hochschulen oder Forschungseinrichtungen in Vorhaben der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung neuer Produkte und Verfahren oder deren Entwicklung vorzubereiten:
  • projektbezogene Personalausgaben
  • projektbezogene Ausgaben für Instrumente, Ausrüstung und Arbeitsmaterialien sowie sonstige Betriebskosten werden in Form einer Restkostenpauschale 
Begünstigte
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte in Sachsen
  • im Verbund auch Hochschulen, Forschungseinrichtungen und große Unternehmen (jedoch nicht als Projektkoordinator) mit Sitz in Sachsen
Förderkonditionen
  • Kooperation von mindestens einem KMU und mindestens einer Hochschule/Forschungseinrichtung
  • mindestens drei und höchstens zwölf hochqualifizierte Personen pro Team
  • mindestens 10 Prozent der förderfähigen Projektkosten entfallen auf die beteiligte Hochschule/Forschungseinrichtung
  • KMU, allein oder im Verbund, tragen mindestens 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben im Projekt
  • maximaler Förderzeitraum 36 Monate
  • Fördersätze für: 
    • experimentelle Entwicklung
      • 35 Prozent für große Unternehmen
      • 45 Prozent für mittlere Unternehmen
      • 55 Prozent für kleine Unternehmen
      • 90 Prozent für Hochschulen und Forschungseinrichtungen
    • industrielle Forschung
      • 60 Prozent für große Unternehmen
      • 70 Prozent für mittlere Unternehmen
      • 75 Prozent für kleine Unternehmen
      • 90 Prozent für Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Antragstellung 
  • Antragstellung vor Beginn des Vorhabens bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB)
  • zunächst Vorhabensidee - Bei Förderwürdigkeit der Vorhabensidee wird zur Antragstellung aufgefordert 
weitere Informationen

Innovative Umweltverfahren

 

Nachwachsende Rohstoffe (BMEL)

Ziele und Maßnahmen
Gefördert werden vorrangig Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben in folgenden Bereichen:
  1. Nachhaltige Erzeugung und Bereit-stellung nachwachsender Ressourcen
  2. Rohstoff- und Reststoffaufbereitung und -verarbeitung
  3. Biobasierte Produkte und Bioenergieträger
  4. Übergreifende Themen
  5. Gesellschaftlicher Dialog.
Für die Umsetzung des Förderprogramms gibt das BMEL verschiedene Förderschwer-punkte heraus. Initiativvorschläge sind zugelassen. Mit konkreten, i. d. R. zeitlich befristeten, Bekanntmachungen werden die Förderschwerpunkte vom BMEL untersetzt.

Begünstigte
  • antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen mit einer Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland
  • Erfahrungen bei der Durchführung vergleichbarer Maßnahmen werden vorausgesetzt sowie eine in Deut-schland verfügbare vorhaben-gerechte Infrastruktur, vor allem geeignete Forschungskapazitäten
Förderkonditionen
  • Förderquoten in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses: 25 Prozent bis 100 Prozent
  • Die Förderquote ist abhängig vom Antragsteller (z. B. Hochschule oder Unternehmen) von der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Forschungskategorie (z. B. Industrielle Forschung oder experi-mentelle Forschung) und wird nach individueller Prüfung festgelegt.
Antragstellung
  • Das Antragsverfahren ist zweistufig beginnend mit der Einreichung einer Projektskizze. Die in der ersten Stufe als förderwürdig ausgewählten Projektskizzen werden schriftlich zur förmlichen Antragstellung aufgefordert.
  • Eine erste Kontaktaufnahme mit dem Projektträger vor Einreichung einer Projektskizze wird empfehlen.
  • Die Einreichung der Projektskizze und die Antragstellung erfolgt beim Projektträger vor Beginn der Projektarbeit:
    Fachagentur Nachwachsende, Rohstoffe e. V. (FNR), Hofplatz 1, 18276 Gülzow
weitere Informationen

 

BMUV-Umweltinnovationsprogramm (KfW)

Ziele und Maßnahmen
  • Vorhaben im großtechnischen Maßstab, die erstmalig fortschritt-liche technologische Verfahren zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltentlastungen verwirklichen
  • unterstützt werden bauliche, maschinelle oder sonstige Investitionen in Deutsch-land, einschließlich Kosten der Inbetrieb-nahme und Messungen zur Erfolgskontrolle
  • Förderschwerpunkte:
    • Abwasserbehandlung/Wasserbau
    • Innovative Abwassertechnik
    • Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung sowie die Sanierung von Altablagerungen
    • Bodenschutz, Luftreinhaltung (einschließlich Maßnahmen zur Reduzierung von Gerüchen)
    • Minderung von Lärm und Erschütterungen
    • Energieeinsparung, Energieeffi-zienz und Nutzung erneuerbarer Energien
    • umweltfreundliche Energieversor-gung und -verteilung
    • Ressourceneffizienz und Materialeinsparung
Begünstigte
  • in- und ausländische gewerbliche Unternehmen
  • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
Förderkonditionen
  • zwei Varianten zur Wahl:
    • Investitionszuschuss bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten 
    • zinsverbilligter Kredit in Höhevon maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten mit Zins-zuschuss des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU)
Antragstellung
  • Vor Antragstellung reichen Sie bitte eine formlose Projektskizze zur fachlichen Vorprüfung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein.
  • Nach positiver Rückmeldung beantragen Sie den Zuschuss direkt bei der KfW.
  • Die Antragstellung des Kredits erfolgt vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank
weitere Informationen

 

Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)

Ziele und Maßnahmen
  • Förderung von Vorhaben zum Schutz der Umwelt unter besonderer Berücksichtigung der mittel-ständischen Wirtschaft 
Förderthemen
  • Nachhaltigkeitsbewertung und Stärkung von Nachhaltigkeits-bewusstsein und -handeln
  • nachhaltige Ernährung und nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln
  • Entwicklung, Gestaltung und Akzeptanz umweltschonender beweglicher Gebrauchsgüter
  • Erneuerbare Energien - dezentrale Wärmewende forcieren, Bestandsanlagen optimieren und negative Umweltauswirkungen reduzieren
  • Klima- und ressourcenschonendes Bauen
  • Energie- und ressourcenschonende Quartiersentwicklung und -erneuerung
  • Ressourceneffizienz durch innovative Werkstofftechnologie
  • Kreislaufführung und effiziente Nutzung von Phosphor und umweltkritischen Metallen
  • Reduktion von Stickstoffemissionen in der Landwirtschaft
  • Integrierte Konzepte und Maß-nahmen zu Schutz und Bewirt-schaftung von Grundwasser und Oberflächengewässern
  • Naturschutz und nachhaltige Naturnutzung in Nutzlandschaften und Schutzgebieten
  • Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter vor schädlichen Umwelteinflüssen
  • themenoffene Förderung
Begünstigte
  • natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Förderkonditionen
  • zweckgebundener Zuschuss, je nach Projekt und Antragsteller in unterschiedlicher Höhe
  • in begründeten Ausnahmefällen auch als Darlehen oder Bürgschaft
Antragstellung
  • die vorherige Einreichung einer Projektskizze ist empfehlenswert
  • Antragstellung vor Beginn des Vorhabens bei der DBU 
weitere Informationen Für Einzelpersonen, Gründerteams und Start-ups nicht älter als 5 Jahre:

Gründungen aus der Wissenschaft

 

EXIST-Gründerstipendium

Ziele und Maßnahmen
  • Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen in der Frühphase
Begünstigte
  • Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben
  • wissenschaftliche Mitarbeiter
  • Hochschulabsolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter/innen aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Hochschulen (bis zu fünf Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden)
  • davon abweichend ist ein Teammitglied 
  • mit einer qualifizierten Berufsausbildung oder
  • ein Teammitglied dessen Abschluss länger als fünf Jahre zurückliegt, möglich
  • Gründerteams bis maximal drei Personen
Achtung! Antragsteller müssen in ein gründungsunterstützendes Netzwerk (Gründungsnetzwerk) eingebunden sein.
  
Förderkonditionen
  • personengebundene Stipendien für maximal drei Personen
    • Promovierte Gründer: 3.000 Euro pro Monat
    • Absolventen mit Hochschulabschluss: 2.500 Euro pro Monat
    • Technische/r Mitarbeiter/in: 2.000 Euro pro Monat 
    • Studierende: 1.000 Euro pro Monat
  • Kinderzuschlag: 150 Euro pro Monat und Kind 
  • Sachausgaben
    • maximal 10.000 Euro für Einzelgründungen
    • maximal 30.000 Euro für Teamgründungen (bis zu drei Personen) 
  • 5.000 Euro für gründungsbezogenes Coaching möglich
  • maximale Förderdauer ein Jahr
Antragstellung
  • bei zuständigem Projektträger
  • antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen 
weitere Informationen

 

EXIST-Forschungstransfer

Ziele und Maßnahmen
Förderung herausragender forschungsbasierter Gründungsvorhaben, die mit auf-wändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind
  • EXIST-Forschungstransfer besteht aus zwei Förderphasen
    • Förderphase I
      • Entwicklungsarbeiten zum Nachweis der technischen Realisierbarkeit, Entwicklung von Prototypen, Ausarbeitung Businessplan 
    • Förderphase II
      • Entwicklungsarbeiten bis zur Marktreife, Aufnahme der Geschäftstätigkeit, Sicherung einer externen Anschluss-finanzierung 
Begünstigte
  • Förderphase I
    • Forscherteams an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen (maximal drei Wissen-schaftler/Innen und technische Assistent/Innen) und eine Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz
  • Förderphase II
    • Antragsteller sind technologie-orientierte Unternehmen mit einer Stammeinlage von mindestens 25 000 Euro, die im Verlauf von Förderphase I gegründet wurden.
Förderkonditionen
  • Förderphase I
    • Personalkosten für maximal vier Personalstellen
    • Sachkosten und Kosten für studentische Hilfskräfte bis zu 250.000 Euro förderfähig
    • Gründungsvorhaben von außeruniversitären Forschungseinrichtungen erhalten 90 Prozent, Hochschulen bis zu 100 Prozent, der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben
    • maximal 18 Monate; für hochinnovative und nachweisbar besonders zeitaufwändige Entwicklungsvorhaben im Einzelfall maximal 36 Monate möglich
  • Förderphase II
    • Zuschuss bis zu 75 Prozent der spezifischen Kosten des Vorhabens maximal 180.000 Euro
    • das Unternehmen bringt eigene Mittel sowie ggf. Beteiligungskapital im Verhältnis 1:3 (60.000 Euro) mit ein
    • maximal 18 Monate 
Antragstellung
  • Förderphase I
    • Einreichung von Projektskizzen vom 1. Januar bis 31. Januar und vom 1. Juli bis 31. Juli eines Kalenderjahres möglich bei zuständigem Projektträger 
    • antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen
  • Förderphase II
    • sechs Monate vor Ablauf von Förderphase I bei zuständigem Projektträger 
    • antragsberechtigt ist das gegründete oder in Gründung (i. G.) befindliche Unternehmen
weitere Informationen

 

Technologiegründerstipendium (SAB)

Ziele und Maßnahmen
  • Gewährung eines personengebundenen Stipendiums für Gründung eines jungen innovativen Kleinst- oder kleinen Unternehmens in einem zukunftsträchtigen Technologiebereich
  • Ein Unternehmen gilt als innovativ, wenn dessen FuE-Aufwendungen laut Businessplan mindestens 15 Prozent seiner gesamten Betriebsausgaben ausmachen.
Begünstigte
  • Einzelpersonen, die ein innovatives Unternehmen gründen und Mitglieder eines Gründungsteams von mindestens zwei Personen sind und zu einer der folgenden Personen-gruppen gehören:
    • Studierende 
    • Hochschulabsolventen oder Absolventen einer Berufsakademie
    • wissenschaftliches Personal der Hochschulen, der Berufsakademien und Forschungseinrichtungen
    • ehemaliges wissenschaftliches Personal, deren Hochschulabschluss bzw. letztes versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis an einer Hochschule, Berufsakademie bzw. Forschungseinrichtung nicht länger als zehn Jahre zurückliegt 
Förderkonditionen
  • personengebundene Stipendien für
    • Promovierte Gründer: 3.000 Euro pro Monat
    • Absolventen mit Hochschulabschluss: 2.500 Euro pro Monat
    • Studierende: 1.000 Euro pro Monat
    • Förderzeitraum maximal ein Jahr für höchstens drei Personen 
Antragstellung 
  • Antragstellung vor Beginn des Vorhabens direkt bei der SAB vor Gründung des innovativen Unternehmens (maßgeblicher Zeitpunkt für die Unternehmensgründung ist die Gewerbeanzeige bzw. Meldung beim Finanzamt)
weitere Informationen

 

Beteiligungen

Ziele und Maßnahmen
Sowohl stille als auch offene Beteiligungen können helfen, das Eigenkapital aufzustocken. Bei einer Beteiligungsfinanzierung wird langfristiges, haftendes Kapital durch Investoren von außen zugeführt und damit die Eigenkapitalquote verbessert. Das finanzielle Engagement einer Beteili-gungsgesellschaft kann durchaus auch als "Gütesiegel" kommuniziert werden und verbessert die Verhandlungsposition gegenüber der Bank. Je nach Art der Beteiligung entsteht ein gewisses Abhängigkeitsverhältnis, andererseits können Sie externe Fachkompetenz nutzen. In Deutschland und auch in Sachsen gibt es für Start-ups, technologieorientierte Unternehmen und etablierte Mittelständler eine Vielzahl von Beteiligungsgesellschaften. 
TIPP: Eine Übersicht über potenzielle Beteiligungskapitalgeber finden Sie beim Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK).
  • Verbesserung der Finanzierungs-struktur durch Übernahme von stillen und direkten Beteiligungen sowie Kombinationen aus stillen und direkten Beteiligungen
  • Mitfinanzierung von Wachstum in Form von:
    • Neuinvestitionen
    • Betriebsmitteln, Warenlager und Avalen
    • Unternehmensnachfolgen und tätigen Beteiligungen
Begünstigte
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler
  • je nach Beteiligungsgesellschaft auch Existenzgründer
  • weitere Fördervoraussetzungen:
    • Wachstumsmöglichkeiten
    • aussagefähiges Unternehmenskonzept mit Finanz- und Ertrags-kraftanalyse, Vertriebskonzept, Produktkalkulation usw.
    • Vertrauenswürdigkeit des Antragstellers
    • Antragsteller besitzt zumutbare Kreditsicherheiten
Antragstellung
  • Antragstellung je nach Beteiligungsgesellschaft direkt oder über Ihre Hausbank
Förderkonditionen
  • Mittelständige Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH
    • Kombination von stiller und direkter Beteiligung möglich
    • Höhe der Beteiligung 25.000 Euro bis 1 Mio. Euro
    • Vertragslaufzeit maximal 10 Jahre, endfällig
    • Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.mbg-sachsen.de.
  • Beteiligungen der Sächsischen BeteiligungsGmbH
    • Höhe der stillen Beteiligung bis 1 Mio. Euro,
    • maximal 2,8 Mio. Euro
    • Vertragslaufzeit bis zwölf Jahre
    • Höhe der offenen Beteiligung bis 200.000 Euro 
    • innerhalb von drei Steuerjahren
    • Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.sbg.sachsen.de.
  • High-Tech Gründerfonds - Risikokapital für technologieorientierte Gründungen
    • Höhe der Beteiligung bis zu 1 Mio. Euro in der Seedphase - max. Reservierung von zu 3 Mio. Euro Eigenmitteln 
    • Beteiligungsgeber erhält 15 Prozent der Geschäftsanteile zu nominal und stellt Nachrangdarlehen zur Verfügung
    • Auszahlung geknüpft an das Erreichen von Unternehmenszielen
    • Laufzeit von sieben Jahren
    • Eigenanteil 10 Prozent der Beteiligungssumme
    • weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.htgf.de.
  • Technologiegründerfonds - Sachsen Risikokapital für Gründungen im Hochtechnologiebereich
    • voll haftendes, direktes Eigenkapital: Nominal-anteil plus Zuzahlung in die Kapitalrücklage
    • Volumen 100.000 Euro bis 5 Mio. Euro pro Unternehmen
    • Zeithorizont der Beteiligung: 3 bis 6 Jahre
    • Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.tgfs.de.
  • Wachstumsfonds Mittelstand Sachsen
    • offene Beteiligung 10-49 % der Anteile auf Basis einer Unternehmensbewertung - unternehmerische Partnerschaft
    • eigenkapitalähnliche Beteiligung → z. B. Wandelanleihen, typisch stille/atypisch stille Beteiligungen, Genussrechtsscheine
    • in der Regel 750.000 Euro bis 2,5 Mio. Euro
    • risikoadäquate Vergütung
    • Zeithorizont der Beteiligung: 5 bis 8 Jahre
    • Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.wachstumsfonds-sachsen.de.

Forschungs- und Technologieförderung der Europäischen Union

 

Horizon 2020

Ziele und Maßnahmen
  • Forschungs- und Innovationsrahmenprogramm der Europäischen Union 
  • gefördert wird der gesamte Innovationszyklus von der Grundlagenforschung bis hin zur Markteinführung neuartiger Produkte, Dienstleistungen und Verfahren
  • Es gibt drei Schwerpunkte:
    • "Exzellente Wissenschaft"
    • "Führerschaft der Industrie" mit sechs gesetzten Schlüsseltechnologiefeldern
    • "Gesellschaftliche Herausforderungen"
Begünstigte
  • alle Rechtspersonen (natürliche und juristische), z. B. forschungs- und entwicklungsaktive, innovative Unternehmen aller Größenklassen mit Wachstums- und Internationalisierungsbestrebungen, die Partner in internationalen Konsortien sind oder dies beabsichtigen
  • für die Teilnahme kleiner oder mittelständischer Unternehmen (KMUs) wurde darüber hinaus das "KMU-Instrument" geschaffen 
Förderkonditionen
  • Förderung von europäischen Verbundprojekten.
  • Mindestvoraussetzung sind drei voneinander unabhängige Teilnehmer aus mindestens drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder zu "Horizont 2020" assoziierten Staaten. (außer im KMU-Instrument; reicht ein Teilnehmer)
  • Die Förderquote liegt je nach Projekt und den Beteiligten i. d. R.:
    • bei 100 Prozent (für Forschungs- und Innovationsmaßnahmen) bzw.
    • bei 70 Prozent (für die marktnäheren Innovationsmaßnahmen) der erstattungsfähigen, direkten Kosten zuzüglich einer Pauschale für die indirekten Kosten ("Overheads").
Antragstellung
  • Die Teilnahme erfolgt über Wettbewerbsverfahren nach entsprechenden Wettbewerbsaufrufen (außer im KMU-Instrument).
  • Weitere Informationen und Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Sie in Deutschland bei den nationalen Kontaktstellen der Bundesregierung unter https://www.horizont2020.de.
  • Hinweis! Der Freistaat Sachsen unterstützt Unternehmen bei der Antragstellung mit einem gesonderten Beratungsprogramm.
    • Das Programm soll sächsische Unternehmen zur Beteiligung am Europäischen Forschungsrahmenprogramm (Horizon 2020) anregen.
    • Förderfähig sind Dienstleistungen von privaten Anbietern, Kammern, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen zur Vorbereitung und Begleitung von HORIZON 2020-Anträgen.
weitere Informationen

Kontakt

Referentin Unternehmensfinanzierung/Förderung

Ute Zesewitz

Telefon:  0351 2802-147

Referent Technologie und Innovation

Alexander Reichel

Telefon:  0351 2802-127
docID: D120929