Das Gesetz betrifft kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) nicht in direkter Form. Dennoch wird es vorkommen, dass diese von ihren und vom Gesetz betroffen Kunden als direkte Lieferanten erfasst und in die Maßnahmen zur Sicherstellungen der Sorgfaltspflichten eingebunden werden.
Dies geschieht in der Regel durch Vertragswerke, sogenannte Code of Conductus (CoC). Diese Verhaltenskodizes können z. B. die Auflage enthalten, eine eigene Grundsatzerklärung im Sinne des Gesetzes abzugeben und eine Risikoanalyse der eigenen Lieferanten vorzunehmen. Es kann also nützlich sein, einen Katalog von Präventionsmaßnahmen vorzuhalten. Wichtig ist zu beachten, dass diese CoC's sehr unterschiedlich ausfallen und unterschiedlich ausgeprägtes Engagement abverlangen können.
Beispiele für ein solches Vertragswerk finden Sie unter anderem bei der
AHK Greater China oder der
IHK München. Kommen Sie mit Fragen zum CoC gern auf uns zu!
Die Fähigkeit, Sorgfaltspflichten in der eigenen Lieferkette nachzukommen und einen zusätzlichen produktunabhängigen Mehrwert für seine Kunden zu schaffen, kann zu einem elementaren Wettbewerbsvorteil führen. Je qualifizierter und gleichzeitig kosteneffizienter dies umgesetzt werden kann, desto größer ist der Wettbewerbsvorteil. Daher sollte bei der Auswahl der eigenen Lieferanten insbesondere bei neuen Lieferbeziehungen diesem Umstand Rechnung getragen werden.