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Prüfung - Zertifizierter Verwalter

Als zertifizierter Verwalter (§ 26 a WEG) darf sich bezeichnen, wer nachweist, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen Kenntnisse verfügt. Grundsätzlich ist dafür - soweit nicht eine gleichgestellte Qualifikation nachgewiesen werden kann - eine Prüfung als Zertifizierter Verwalter erfolgreich zu absolvieren.
Vorbereitung auf die Prüfung
Die ZertVerwV sieht keine bestimmte Art der Vorbereitung auf die Prüfung vor. Somit ist es jedem selbst überlassen, ob ein Vorbereitungslehrgang besucht wird oder das Wissen im Selbststudium erlangt wird. Die IHK Dresden wird keine Vorbereitungslehrgänge anbieten. Der noch zu erstellende Rahmenplan soll dann als weitere Orientierung dienen.

Kontakt

Mitarbeiterin Sachkundeprüfung

Peggy Meinert

Telefon:  0351.2802-183

Referatsleiterin Handel / Dienstleistungen / Tourismus und stellv. Geschäftsführerin

Grit Lehmann

Telefon:  0351 2802-146

Veranstaltungen und Webinare

docID: D114352