Am Anfang jeder Gründung oder neuen Unternehmensstufe steht die Frage nach der richtigen Rechtsform - Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaft. Die "optimale" Rechtsform gibt es nicht. Jede Auswahl ist eine persönliche, finanzielle, steuerliche und rechtliche Abwägung.
Folgende Fragen können bei der Findung helfen:
- Von wie vielen Personen soll das Unternehmen gegründet werden?
- Welchen Gründungsaufwand (Formalien, Handelsregistereintragung) und welche fortlaufenden Kosten erfordert die gewählte Rechtsform?
- Wie viel Eigenkapital kann aufgebracht werden und welcher Fremdkapitalbedarf (Kreditwürdigkeit) besteht?
- Welche Haftungsrisiken entstehen bei dem beabsichtigten Unternehmenszweck und wie kann man diese begrenzen?
Hat man die Rechtsform gewählt, beginnt die Suche einem markanten Unternehmensnamen für die Außendarstellung. Doch mitunter ist der gewünschte Name nicht verfügbar. In der Gemeinde bereist vergebene oder markenrechtlich geschützte Namen können nicht genommen werden. Irreführende Bezeichnungen, z.B. unzutreffende Größenberühmungen, sind, wie auch lediglich allgemeine Bezeichnungen ohne Unterscheidungskraft, unzulässig. Wir geben firmenrechtliche Stellungnahmen zu Eintragungen im Handelsregister gegenüber dem Amtsgericht, Rechtsanwälten, Notaren und Unternehmen ab und prüfen somit die handelsrechtliche Zulässigkeit von Firmennamen. Um bei der Handelsregistereintragung Ihres Unternehmens Verzögerungen oder sogar Mehrkosten zu vermeiden, empfehlen wir, Ihre Wunschfirma bereits vor der notariellen Beurkundung durch uns prüfen zu lassen.
Die Industrie- und Handelskammer bietet Ihnen bei der Rechtsform- und Namenswahl Unterstützung.
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Bitte beachten Sie, dass Einzelunternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen werden, keine Firma sondern nur eine Geschäftsbezeichnung führen können.
Katrin Sauer
0351 2802-205
sauer.katrin@dresden.ihk.de