Bewachungsgewerbe - Sachkundeprüfung und Unterrichtungsnachweis
Sie wollen als Selbstständiger oder als Angestellter im Bewachungsgewerbe tätig werden? Dann benötigen Sie eine Sachkundeprüfung bzw. Unterrichtung im Bewachungsgewerbe gemäß § 34 a der Gewerbeordnung. Wie das Ganze abläuft und welche Voraussetzungen erforderlich sind, erfahren Sie hier.