Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Industrieanlagen
Problem
Zügige Genehmigungsverfahren sind ein wichtiger Standortfaktor im internationalen Wettbewerb. Der Freistaat Sachsen wendet erhebliche Mittel auf, um Innovationen in der Wirtschaft zu fördern; wenn es dann aber gilt, diese in Form von Produkten oder Technologien in die Praxis umzusetzen, werden die unternehmerischen Anstrengungen zu oft durch schleppende Genehmigungsverfahren ausgebremst. Gerade in der wichtigen Phase des Neustarts nach der Corona-Krise muss diesem Punkt erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet werden.
Erfolg
Der Schwerpunkt der Arbeit der sächsischen IHKs liegt auf der Verbesserung der Genehmigungsverfahren vor Ort. Dabei ist es gelungen, auf der Basis von Unternehmensbefragungen die Probleme transparent zu machen und durch Gespräche mit Abgeordneten des Landtags Aufmerksamkeit bei den politischen Entscheidungsträgern zu erzeugen. Die Staatskanzlei reagierte mit der Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission, die die Forderungen der IHKs bestätigt und bekräftigt hat. Die Ergebnisse der Arbeit der Expertenkommission wurden in den Diskussionsprozess auf Bundesebene eingespeist. Viele dieser Vorschläge der IHK-Organisation sind im Koalitionsvertrag aufgegriffen worden.
August 2000
Veröffentlichung der Ergebnisse einer IHK-Umfrage "Umweltrechtliche Genehmigungsverfahren in Sachsen". Ein breites Medienecho führt zur Einsetzung einer Arbeitsgruppe unter dem Dach der Umweltallianz Sachsen, die zügig praxisnahe Vorschläge unterbreitet. In der Folge kommt es zu substantiellen Verbesserungen auf Seiten der Umweltbehörden und der Antragsteller, die etwa bis zum Jahr 2008 ihre Wirkung entfalten.
Februar 2016
Veröffentlichung der Ergebnisse einer IHK-Umfrage "Standortfaktor immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren". Der Vergleich mit der Situation im Jahr 2000 lässt deutliche Verschlechterungen erkennen - insbesondere seit den Strukturreformen im Jahr 2008, die mit der Übertragung von Zuständigkeiten auf die Landratsämter einhergingen. Die sächsischen IHKs leiten fünf Forderungen an die Staatsregierung ab.Schreiben der Landesarbeitsgemeinschaft der sächsischen IHKs an Ministerpräsident Tillich mit der Kernforderung, die Zuständigkeit für Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung in die Landesdirektion Sachsen zu überführen.
September 2018
In Reaktion auf die IHK-Forderungen setzt die Sächsische Staatskanzlei eine zehnköpfige unabhängige Expertenkommission zur Evaluation von Planungs- und Genehmigungsverfahren ein. Dr. Cornelia Ritter von der IHK Dresden wird als eine von zwei Wirtschaftsvertreterinnen in die Kommission berufen.
Juni 2019
Die Expertenkommission unter Leitung von Dr. Henry Hasenpflug übergibt den Abschlussbericht zur Verbesserung der Planungs- und Genehmigungsverfahren in Sachsen; die Vorschläge werden von allen Kommissionsmitgliedern getragen. Dabei werden die wichtigsten Forderungen der IHKs bekräftigt:- Bündelung von Kompetenzen für komplexe Verfahren durch Konzentration der Zuständigkeit für größere Industrieanlagen bei der Landesdirektion Sachsen,
- konsequente Umsetzung von Digitalisierungs- und Beschleunigungsmöglichkeiten,
- Verbesserung der Personalausstattung in den Genehmigungsbehörden, insbesondere Steigerung der Attraktivität für technisch-praxisorientiert qualifizierte Mitarbeiter.
Juni 2021
Außer der Einführung des elektronischen Antrags ELiA gibt es noch immer keine erkennbaren substantiellen Verbesserungen in Sachsen. Deshalb wird der sächsische Umweltminister Wolfram Günther in den IHK-Fachausschusses Industrie | Innovation | Zukunft eingeladen; er berichtet zum Umsetzungsstand der Vorschläge der Expertenkommission und stellt sich der Diskussion.Eine Abstimmung unter allen IHK-Umweltreferenten Deutschlands ergibt, dass das Thema "Umweltrechtliche Genehmigungsverfahren" aktuell die höchste Priorität hat. Deshalb wird es zum Schwerpunktthema ernannt, an dem gemeinsam im Sinne der Interessenvertretung für die Mitgliedsunternehmen gearbeitet werden soll. Die IHK-Organisation engagiert sich dafür, eine Entschlackung des Genehmigungsrechts auf Bundesebene zu erreichen.
April 2022
Im Ergebnis eines ausführlichen Diskussionsprozesses mit den IHKs und deren Mitgliedunternehmen veröffentlicht der DIHK ein Forderungspapier.
Ausblick
Der notwendige Transformationsprozess der Wirtschaft hin zu Klimaneutralität und Nachhaltigkeit wird Investitionen erfordern, die nicht durch unnötig schleppende Verfahren behindert werden dürfen. Wir begleiten die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen intensiv und kritisch. Der Umsetzung im sächsischen Vollzug werden wir unabhängig von der gesetzlichen Entwicklung auf Bundesebene weiterhin erhöhte Aufmerksamkeit widmen.
Kontakt
docID: D112604